[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1499-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1499","über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung und ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000\u002F43\u002FEG und 2004\u002F113\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-05-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1499",6963769,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Es ist wichtig, dass die Mittelzuweisung stabil bleibt, auf einer mehrjährigen Planung beruht und den Gleichbehandlungsstellen erlaubt, auch Kosten decken zu können, die schwer vorhersehbar sein können, wie in dem Fall, dass die Zahl der Beschwerden steigt, Prozesskosten anfallen und automatisierte Systeme genutzt werden. Es ist von zentraler Bedeutung, sich mit den sich aus der Nutzung automatisierter Systeme, einschließlich künstlicher Intelligenz, ergebenden Chancen und Risiken zu befassen. Gleichbehandlungsstellen sollten insbesondere mit den personellen und technischen Ressourcen ausgestattet sein. Diese Ressourcen sollten die Gleichbehandlungsstellen insbesondere in die Lage versetzen, einerseits automatisierte Systeme für ihre Arbeit zu nutzen und andererseits zu bewerten, ob solche Systeme den Nichtdiskriminierungsvorschriften entsprechen. Ist eine Gleichbehandlungsstelle Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten, sollten die Ressourcen, die sie benötigt, um ihrem Gleichstellungsmandat nachzukommen, sichergestellt werden.","DIR_2024_1499 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nEs ist wichtig, dass die Mittelzuweisung stabil bleibt, auf einer mehrjährigen Planung beruht und den Gleichbehandlungsstellen erlaubt, auch Kosten decken zu können, die schwer vorhersehbar sein können, wie in dem Fall, dass die Zahl der Beschwerden steigt, Prozesskosten anfallen und automatisierte Systeme genutzt werden. Es ist von zentraler Bedeutung, sich mit den sich aus der Nutzung automatisierter Systeme, einschließlich künstlicher Intelligenz, ergebenden Chancen und Risiken zu befassen. Gleichbehandlungsstellen sollten insbesondere mit den personellen und technischen Ressourcen ausgestattet sein. Diese Ressourcen sollten die Gleichbehandlungsstellen insbesondere in die Lage versetzen, einerseits automatisierte Systeme für ihre Arbeit zu nutzen und andererseits zu bewerten, ob solche Systeme den Nichtdiskriminierungsvorschriften entsprechen. Ist eine Gleichbehandlungsstelle Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten, sollten die Ressourcen, die sie benötigt, um ihrem Gleichstellungsmandat nachzukommen, sichergestellt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]