[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1640-erwgr-50-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1640","über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015\u002F849","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-06-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1640",6964137,"ErwGr. 50","erwgr-50",null,"Erwägungsgründe","Um unterschiedliche Ansätze bei der Umsetzung des Konzepts des berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu vermeiden, sollten die Verfahren für die Anerkennung eines solchen berechtigten Interesses harmonisiert werden. Dies sollte gemeinsame Vorlagen für die Anwendung und Anerkennung berechtigter Interessen umfassen, was die gegenseitige Anerkennung von Zentralregistern in der gesamten Union erleichtern würde. Zu diesem Zweck sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung harmonisierter Vorlagen und Verfahren übertragen werden.","DIR_2024_1640 - Erwägungsgründe - ErwGr. 50\n\nUm unterschiedliche Ansätze bei der Umsetzung des Konzepts des berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu vermeiden, sollten die Verfahren für die Anerkennung eines solchen berechtigten Interesses harmonisiert werden. Dies sollte gemeinsame Vorlagen für die Anwendung und Anerkennung berechtigter Interessen umfassen, was die gegenseitige Anerkennung von Zentralregistern in der gesamten Union erleichtern würde. Zu diesem Zweck sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung harmonisierter Vorlagen und Verfahren übertragen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 49","erwgr-49",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 47","erwgr-47",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 51","erwgr-51",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 53","erwgr-53",[],false]