[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1711-erwgr-13-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1711","zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018\u002F2001 und (EU) 2019\u002F944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-06-26","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1711",6964367,"ErwGr. 13","erwgr-13",null,"Erwägungsgründe","Beim Anschluss neuer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen an das Netz, insbesondere von Anlagen für erneuerbare Energien, kommt es häufig zu Verzögerungen bei den Verfahren für den Netzanschluss. Einer der Gründe für solche Verzögerungen ist der Mangel an verfügbarer Netzkapazität an dem vom Investor gewählten Standort, was bedeutet, dass das Netz erweitert oder ausgebaut werden muss, um die Anlagen auf sichere Weise an das System anzuschließen. Eine neue Anforderung an die Stromnetzbetreiber, sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilernetzebene, Informationen über die in ihren Tätigkeitsbereichen verfügbare Kapazität für neue Anschlüsse zu veröffentlichen und zu aktualisieren, würde Investoren den Zugang zu Informationen über die Verfügbarkeit der Netzkapazität innerhalb des Systems erleichtern und so zu einer rascheren Entscheidungsfindung führen, was wiederum den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen würde. Diese Informationen sollten von den Verteilernetzbetreibern regelmäßig, mindestens vierteljährlich, aktualisiert werden. Die Mitgliedstaaten sollten zwar beschließen können, diese Anforderung nicht auf Elektrizitätsunternehmen anzuwenden, die weniger als 100 000 angeschlossene Kunden oder kleine isolierte Netze beliefern, sollten diese Unternehmen jedoch dazu anhalten, Netznutzern diese Informationen einmal jährlich bereitzustellen, und die Zusammenarbeit zwischen den Verteilernetzbetreibern zu diesem Zweck fördern. Ferner sollten Verteilernetzbetreiber die Kriterien veröffentlichen, die sie zur Bestimmung der verfügbaren Netzkapazitäten verwenden, wie die bestehenden Laststeuerungs- und Erzeugungskapazitäten, die Annahmen für die Bewertung einer möglichen weiteren Integration zusätzlicher Netznutzer, die einschlägigen Informationen über mögliche Einschränkungen bei Energie und die Erwartung in Bezug auf künftige relevante Netzentwicklungen.","DIR_2024_1711 - Erwägungsgründe - ErwGr. 13\n\nBeim Anschluss neuer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen an das Netz, insbesondere von Anlagen für erneuerbare Energien, kommt es häufig zu Verzögerungen bei den Verfahren für den Netzanschluss. Einer der Gründe für solche Verzögerungen ist der Mangel an verfügbarer Netzkapazität an dem vom Investor gewählten Standort, was bedeutet, dass das Netz erweitert oder ausgebaut werden muss, um die Anlagen auf sichere Weise an das System anzuschließen. Eine neue Anforderung an die Stromnetzbetreiber, sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilernetzebene, Informationen über die in ihren Tätigkeitsbereichen verfügbare Kapazität für neue Anschlüsse zu veröffentlichen und zu aktualisieren, würde Investoren den Zugang zu Informationen über die Verfügbarkeit der Netzkapazität innerhalb des Systems erleichtern und so zu einer rascheren Entscheidungsfindung führen, was wiederum den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen würde. Diese Informationen sollten von den Verteilernetzbetreibern regelmäßig, mindestens vierteljährlich, aktualisiert werden. 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