[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1788-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1788","über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023\u002F1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009\u002F73\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1788",6964613,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Diese Richtlinie soll die Verbreitung erneuerbarer Gase und kohlenstoffarmer Gase sowie Wasserstoff im Energiesystem erleichtern und so eine Verlagerung weg von fossilem Gas ermöglichen, damit erneuerbare Gase und kohlenstoffarme Gase sowie Wasserstoff bei der Verwirklichung der Klimaziele der EU bis 2030 und der Klimaneutralität bis 2050 eine wichtige Rolle einnehmen können. Diese Richtlinie zielt auch darauf ab, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der allen Marktteilnehmern die Möglichkeit sowie Anreize dafür bietet, den Ausstieg aus fossilem Gas zu vollziehen und ihre Tätigkeiten zu planen, um Anbindeeffekte zu vermeiden und einen schrittweisen und rechtzeitigen Ausstieg aus der Nutzung fossilen Gases, insbesondere in allen relevanten Industriesektoren und für die Wärmeversorgung, zu gewährleisten.","DIR_2024_1788 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nDiese Richtlinie soll die Verbreitung erneuerbarer Gase und kohlenstoffarmer Gase sowie Wasserstoff im Energiesystem erleichtern und so eine Verlagerung weg von fossilem Gas ermöglichen, damit erneuerbare Gase und kohlenstoffarme Gase sowie Wasserstoff bei der Verwirklichung der Klimaziele der EU bis 2030 und der Klimaneutralität bis 2050 eine wichtige Rolle einnehmen können. Diese Richtlinie zielt auch darauf ab, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der allen Marktteilnehmern die Möglichkeit sowie Anreize dafür bietet, den Ausstieg aus fossilem Gas zu vollziehen und ihre Tätigkeiten zu planen, um Anbindeeffekte zu vermeiden und einen schrittweisen und rechtzeitigen Ausstieg aus der Nutzung fossilen Gases, insbesondere in allen relevanten Industriesektoren und für die Wärmeversorgung, zu gewährleisten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]