[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1799-erwgr-36-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1799","über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017\u002F2394 und der Richtlinien (EU) 2019\u002F771 und (EU) 2020\u002F1828","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1799",6964937,"ErwGr. 36","erwgr-36",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten mindestens eine Maßnahme zur Förderung der Reparatur ergreifen. Dies könnten Maßnahmen finanzieller und nicht finanzieller Art sein. Maßnahmen nicht finanzieller Art könnten unter anderem Informationskampagnen, die Bereitstellung direkter Unterstützung für von der lokalen Gemeinschaft getragene Reparaturinitiativen in Form Räumlichkeiten für Reparaturwerkstätten oder Zusammenkünfte in Gemeinschafts- oder Kulturzentren umfassen. Maßnahmen finanzieller Art könnten unter anderem Reparaturgutscheine, Reparaturfonds, die Unterstützung oder Schaffung regionaler Online-Plattformen für Reparaturen, die Organisation oder Finanzierung von Ausbildungsprogrammen zum Erwerb von Kompetenzen im Bereich der Reparatur oder steuerliche Maßnahmen umfassen. Im Zusammenhang mit steuerlichen Maßnahmen können die Mitgliedstaaten gegebenenfalls im Einklang mit Anhang III der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG des Rates (20) entscheiden, in Bezug auf Reparaturdienstleistungen betreffend Haushaltsgeräte, Schuhe und Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche, einschließlich Ausbesserung und Änderung, ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. In diesem Zusammenhang könnte die Kommission gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung des Anhangs III der genannten Richtlinie in Erwägung ziehen. Diese Maßnahmen könnten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ergriffen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die ergriffene Maßnahme oder die ergriffenen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur informieren, um den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern. Die Kommission sollte Informationen über solche Maßnahmen öffentlich zugänglich machen.","DIR_2024_1799 - Erwägungsgründe - ErwGr. 36\n\nDie Mitgliedstaaten sollten mindestens eine Maßnahme zur Förderung der Reparatur ergreifen. Dies könnten Maßnahmen finanzieller und nicht finanzieller Art sein. Maßnahmen nicht finanzieller Art könnten unter anderem Informationskampagnen, die Bereitstellung direkter Unterstützung für von der lokalen Gemeinschaft getragene Reparaturinitiativen in Form Räumlichkeiten für Reparaturwerkstätten oder Zusammenkünfte in Gemeinschafts- oder Kulturzentren umfassen. Maßnahmen finanzieller Art könnten unter anderem Reparaturgutscheine, Reparaturfonds, die Unterstützung oder Schaffung regionaler Online-Plattformen für Reparaturen, die Organisation oder Finanzierung von Ausbildungsprogrammen zum Erwerb von Kompetenzen im Bereich der Reparatur oder steuerliche Maßnahmen umfassen. Im Zusammenhang mit steuerlichen Maßnahmen können die Mitgliedstaaten gegebenenfalls im Einklang mit Anhang III der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG des Rates (20) entscheiden, in Bezug auf Reparaturdienstleistungen betreffend Haushaltsgeräte, Schuhe und Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche, einschließlich Ausbesserung und Änderung, ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. In diesem Zusammenhang könnte die Kommission gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung des Anhangs III der genannten Richtlinie in Erwägung ziehen. Diese Maßnahmen könnten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ergriffen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die ergriffene Maßnahme oder die ergriffenen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur informieren, um den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern. Die Kommission sollte Informationen über solche Maßnahmen öffentlich zugänglich machen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 33","erwgr-33",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 39","erwgr-39",[],false]