[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_2749-art-41b-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_2749","zur Änderung der Richtlinien 2000\u002F14\u002FEG, 2006\u002F42\u002FEG, 2010\u002F35\u002FEU, 2014\u002F29\u002FEU, 2014\u002F30\u002FEU, 2014\u002F33\u002FEU, 2014\u002F34\u002FEU, 2014\u002F35\u002FEU, 2014\u002F53\u002FEU und 2014\u002F68\u002FEU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L2749",6965049,"Art. 41b","art-41b","Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge",null,"(1) Dieser Artikel gilt für alle Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in dem in Artikel 41a Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind und die den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den Artikeln 15 und 16 unterliegen, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist.\n(2) Die notifizierten Stellen bemühen sich nach besten Kräften darum, alle Anträge auf Konformitätsbewertung der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge vorrangig zu bearbeiten, und zwar unabhängig davon, ob diese Anträge vor oder nach der Aktivierung der Notfallverfahren gemäß Artikel 41a gestellt wurden.\n(3) Die Priorisierung von Anträgen auf eine Konformitätsbewertung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge gemäß Absatz 2 darf für antragstellenden Montagebetriebe und Herstellern zu keinen unverhältnismäßigen zusätzlichen Kosten führen.\n(4) Die notifizierten Stellen unternehmen zumutbare Anstrengungen, ihre Prüfkapazitäten für die in Absatz 1 genannten Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, für die sie notifiziert wurden, zu erhöhen.","DIR_2024_2749 - Art. 41b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge\n\n(1) Dieser Artikel gilt für alle Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in dem in Artikel 41a Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind und die den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den Artikeln 15 und 16 unterliegen, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist.\n(2) Die notifizierten Stellen bemühen sich nach besten Kräften darum, alle Anträge auf Konformitätsbewertung der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge vorrangig zu bearbeiten, und zwar unabhängig davon, ob diese Anträge vor oder nach der Aktivierung der Notfallverfahren gemäß Artikel 41a gestellt wurden.\n(3) Die Priorisierung von Anträgen auf eine Konformitätsbewertung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge gemäß Absatz 2 darf für antragstellenden Montagebetriebe und Herstellern zu keinen unverhältnismäßigen zusätzlichen Kosten führen.\n(4) Die notifizierten Stellen unternehmen zumutbare Anstrengungen, ihre Prüfkapazitäten für die in Absatz 1 genannten Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, für die sie notifiziert wurden, zu erhöhen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 41a","Anwendung der Notfallverfahren","art-41a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 6","Änderung der Richtlinie 2014\u002F33\u002FEU","art-6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 40c","Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden","art-40c",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 41c","Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist","art-41c",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 41d","Vermutung der Konformität auf der Grundlage von Normen und gemeinsamen Spezifikationen","art-41d",{"norm_key":45,"title":33,"slug":46},"Art. 41e","art-41e",[],false]