[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_2811-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_2811","zur Änderung der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L2811",6965152,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Die Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) enthält Vorschriften für die Notierung auf den EU-Märkten. Ziel dieser Richtlinie ist die Koordinierung der Vorschriften über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen, um einen gleichwertigen Schutz der Anleger auf Unionsebene zu gewährleisten. In dieser Richtlinie werden auch die Vorschriften des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für die Primärmärkte der Union festgelegt. Die Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG wurde mehrfach erheblich geändert. Mit den Richtlinien 2003\u002F71\u002FEG (11) und 2004\u002F109\u002FEG (12) des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die meisten Bestimmungen zur Harmonisierung der Bedingungen für die Übermittlung von Informationen über Anträge auf Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung und von Informationen über zum Handel zugelassene Wertpapiere ersetzt und große Teile der Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG überflüssig gemacht. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen und in Anbetracht der Tatsache, dass die Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG als Mindestharmonisierungsrichtlinie den Mitgliedstaaten einen recht großen Ermessensspielraum dahingehend gewährt, von den darin festgelegten Vorschriften abzuweichen, sollte die Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG aufgehoben werden, um so zu einem einheitlichen Regelwerk auf Unionsebene zu gelangen.","DIR_2024_2811 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nDie Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) enthält Vorschriften für die Notierung auf den EU-Märkten. Ziel dieser Richtlinie ist die Koordinierung der Vorschriften über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen, um einen gleichwertigen Schutz der Anleger auf Unionsebene zu gewährleisten. In dieser Richtlinie werden auch die Vorschriften des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für die Primärmärkte der Union festgelegt. Die Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG wurde mehrfach erheblich geändert. Mit den Richtlinien 2003\u002F71\u002FEG (11) und 2004\u002F109\u002FEG (12) des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die meisten Bestimmungen zur Harmonisierung der Bedingungen für die Übermittlung von Informationen über Anträge auf Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung und von Informationen über zum Handel zugelassene Wertpapiere ersetzt und große Teile der Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG überflüssig gemacht. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen und in Anbetracht der Tatsache, dass die Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG als Mindestharmonisierungsrichtlinie den Mitgliedstaaten einen recht großen Ermessensspielraum dahingehend gewährt, von den darin festgelegten Vorschriften abzuweichen, sollte die Richtlinie 2001\u002F34\u002FEG aufgehoben werden, um so zu einem einheitlichen Regelwerk auf Unionsebene zu gelangen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]