[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_2823-art-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_2823","über den rechtlichen Schutz von Designs","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-25","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L2823",6965217,"Art. 1","art-1","Anwendungsbereich","KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN","(1) Diese Richtlinie gilt für: a) die bei den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten eingetragenen Designs; b) die beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum eingetragenen Designs; c) die mit Wirkung für einen Mitgliedstaat international eingetragenen Designs; d) die Anmeldungen der unter den Buchstaben a, b und c genannten Designs.\n(2) Im Sinne dieser Richtlinie schließt die Eintragung eines Designs auch die an die Hinterlegung anschließende Bekanntmachung eines Designs durch ein Amt für den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedstaats ein, in dem diese Bekanntmachung die Entstehung eines Designrechts begründet.","DIR_2024_2823 - KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - Art. 1 Anwendungsbereich\n\n(1) Diese Richtlinie gilt für: a) die bei den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten eingetragenen Designs; b) die beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum eingetragenen Designs; c) die mit Wirkung für einen Mitgliedstaat international eingetragenen Designs; d) die Anmeldungen der unter den Buchstaben a, b und c genannten Designs.\n(2) Im Sinne dieser Richtlinie schließt die Eintragung eines Designs auch die an die Hinterlegung anschließende Bekanntmachung eines Designs durch ein Amt für den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedstaats ein, in dem diese Bekanntmachung die Entstehung eines Designrechts begründet.",{"kapitel":18},[23,27,30],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"ErwGr. 48",null,"erwgr-48",{"norm_key":28,"title":25,"slug":29},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":31,"title":25,"slug":32},"ErwGr. 46","erwgr-46",[34,38,42],{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"Art. 3","Schutzvoraussetzungen","art-3",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"Art. 4","Neuheit","art-4",[],false]