[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_2839-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_2839","zur Änderung der Richtlinien 1999\u002F2\u002FEG, 2000\u002F14\u002FEG, 2011\u002F24\u002FEU und 2014\u002F53\u002FEU hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Geräuschemissionen im Freien, Patientenrechte und Funkanlagen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-07","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L2839",6965368,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2000\u002F14\u002FEG übermitteln die Hersteller oder ihre Bevollmächtigten den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für zur Verwendung im Freien bestimmte Geräte und Maschinen, die in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie fallen. Die Kommission hat die einschlägigen Daten zu sammeln und in regelmäßigen Abständen zu veröffentlichen. Verbraucher können die maßgeblichen Informationen zu den Geräuschemissionen von unter die Richtlinie 2000\u002F14\u002FEG fallenden Geräten und Maschinen direkt auf den Geräten und Maschinen finden, da diese nach Artikel 4 Absatz 1 der genannten Richtlinie eine Kennzeichnung mit Angabe des Schalleistungspegels tragen müssen. Daher sind die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2000\u002F14\u002FEG zur Bereitstellung von Unterlagen, zur Sammlung und Veröffentlichung von Daten überflüssig und sollten im Interesse der Rationalität und zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und Behörden gestrichen werden.","DIR_2024_2839 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nGemäß Artikel 16 der Richtlinie 2000\u002F14\u002FEG übermitteln die Hersteller oder ihre Bevollmächtigten den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für zur Verwendung im Freien bestimmte Geräte und Maschinen, die in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie fallen. Die Kommission hat die einschlägigen Daten zu sammeln und in regelmäßigen Abständen zu veröffentlichen. Verbraucher können die maßgeblichen Informationen zu den Geräuschemissionen von unter die Richtlinie 2000\u002F14\u002FEG fallenden Geräten und Maschinen direkt auf den Geräten und Maschinen finden, da diese nach Artikel 4 Absatz 1 der genannten Richtlinie eine Kennzeichnung mit Angabe des Schalleistungspegels tragen müssen. Daher sind die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2000\u002F14\u002FEG zur Bereitstellung von Unterlagen, zur Sammlung und Veröffentlichung von Daten überflüssig und sollten im Interesse der Rationalität und zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und Behörden gestrichen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]