[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_2841-art-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_2841","zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-25","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L2841",6965433,"Art. 3","art-3","Begriffsbestimmungen","KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN","Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck\n1. „Unionsbürger“ eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt;\n2. „Familienangehöriger“ ein Familienmitglied eines Unionsbürgers im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2004\u002F38\u002FEG oder im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der genannten Richtlinie, ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit, das sein Recht auf Freizügigkeit ausübt;\n3. „Menschen mit Behinderungen“ Personen, die langfristige körperliche, psychische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können;\n4. „persönliche Assistenzkraft“ eine Person, die einen Menschen mit Behinderungen begleitet oder unterstützt und die nach dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten in dieser Funktion anerkannt ist;\n5. „Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen“ jegliche besonderen Konditionen, einschließlich finanzieller Art, oder jegliche differenzierte Behandlung in Bezug auf Hilfe und Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen oder gegebenenfalls ihren Begleit- oder Unterstützungspersonen, einschließlich persönlicher Assistenzkräfte, oder von Assistenztieren geboten werden, sei es auf freiwilliger Basis oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen;\n6. „Parkbedingungen und Stellplätze“ Parkplätze, die Menschen mit Behinderungen oder gegebenenfalls deren Begleit- bzw. Unterstützungspersonen einschließlich persönlicher Assistenzkräfte, entweder exklusiv oder im Allgemeinen vorbehalten sind, sowie jegliche Parkvorteile oder Vorzugskonditionen, die Menschen mit Behinderungen gewährt werden, sei es auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung;\n7. „Kurzaufenthalt“ eine Reise oder einen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat von bis zu drei Monaten;\n8. „Assistenztier“ ein Tier, das im Einklang mit dem nationalen Recht und den nationalen Gepflogenheiten für einen Menschen mit Behinderungen Unterstützung leistet oder Aufgaben wahrnimmt.","DIR_2024_2841 - KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - Art. 3 Begriffsbestimmungen\n\nFür die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck\n1. „Unionsbürger“ eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt;\n2. „Familienangehöriger“ ein Familienmitglied eines Unionsbürgers im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2004\u002F38\u002FEG oder im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der genannten Richtlinie, ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit, das sein Recht auf Freizügigkeit ausübt;\n3. „Menschen mit Behinderungen“ Personen, die langfristige körperliche, psychische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können;\n4. „persönliche Assistenzkraft“ eine Person, die einen Menschen mit Behinderungen begleitet oder unterstützt und die nach dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten in dieser Funktion anerkannt ist;\n5. „Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen“ jegliche besonderen Konditionen, einschließlich finanzieller Art, oder jegliche differenzierte Behandlung in Bezug auf Hilfe und Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen oder gegebenenfalls ihren Begleit- oder Unterstützungspersonen, einschließlich persönlicher Assistenzkräfte, oder von Assistenztieren geboten werden, sei es auf freiwilliger Basis oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen;\n6. „Parkbedingungen und Stellplätze“ Parkplätze, die Menschen mit Behinderungen oder gegebenenfalls deren Begleit- bzw. Unterstützungspersonen einschließlich persönlicher Assistenzkräfte, entweder exklusiv oder im Allgemeinen vorbehalten sind, sowie jegliche Parkvorteile oder Vorzugskonditionen, die Menschen mit Behinderungen gewährt werden, sei es auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung;\n7. „Kurzaufenthalt“ eine Reise oder einen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat von bis zu drei Monaten;\n8. „Assistenztier“ ein Tier, das im Einklang mit dem nationalen Recht und den nationalen Gepflogenheiten für einen Menschen mit Behinderungen Unterstützung leistet oder Aufgaben wahrnimmt.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 2","Geltungsbereich","art-2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 1","Gegenstand","art-1",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"ErwGr. 50",null,"erwgr-50",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 4","Begünstigte","art-4",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 5","Gleichberechtigter Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen","art-5",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 6","Gleichberechtigter Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Parkbedingungen und Stellplätzen","art-6",[],false]