[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_2841-erwgr-21-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_2841","zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-25","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L2841",6965401,"ErwGr. 21","erwgr-21",null,"Erwägungsgründe","Auch wenn das 2016 auf den Weg gebrachte Pilotprojekt zum EU-Behindertenausweis, an dem acht Mitgliedstaaten teilnahmen, ein freiwilliges Instrument mit beschränktem Anwendungsbereich war, hat es doch gezeigt, dass es Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen in Bezug auf Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und in einigen Fällen im Verkehrsbereich sowie bei kurzen grenzüberschreitenden Reisen in der Union zugutekommt, wenn die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus oder Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert wird, und dass die mit dem EU-Behindertenausweis angestrebten Ziele weiterhin den aktuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen. Darüber hinaus umfasste dieses Pilotprojekt weitere Beispiele für Dienstleistungen, Aktivitäten und Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen gewähren.","DIR_2024_2841 - Erwägungsgründe - ErwGr. 21\n\nAuch wenn das 2016 auf den Weg gebrachte Pilotprojekt zum EU-Behindertenausweis, an dem acht Mitgliedstaaten teilnahmen, ein freiwilliges Instrument mit beschränktem Anwendungsbereich war, hat es doch gezeigt, dass es Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen in Bezug auf Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und in einigen Fällen im Verkehrsbereich sowie bei kurzen grenzüberschreitenden Reisen in der Union zugutekommt, wenn die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus oder Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert wird, und dass die mit dem EU-Behindertenausweis angestrebten Ziele weiterhin den aktuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen. Darüber hinaus umfasste dieses Pilotprojekt weitere Beispiele für Dienstleistungen, Aktivitäten und Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen gewähren.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 18","erwgr-18",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 24","erwgr-24",[],false]