[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_3019-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_3019","über die Behandlung von kommunalem Abwasser","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L3019",6965634,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten nationale, regionale oder örtliche Register einrichten, um die in ihrem Hoheitsgebiet verwendeten individuellen Systeme und Zwischenlagertanks zu erfassen, und alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass diese Systeme angemessen ausgelegt sind, ordnungsgemäß gewartet werden und einer nach einem risikobasierten Ansatz erfolgenden regelmäßigen Konformitätskontrolle unterliegen. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere sicherstellen, dass die individuellen Systeme für die Sammlung, Speicherung oder Behandlung von kommunalem Abwasser undurchlässig und lecksicher sind und dass die Überwachung und Inspektion der Systeme in regelmäßigen und festen Abständen erfolgt. Angesichts der unverhältnismäßigen Kosten für die Anpassung der Auslegung solcher Systeme an die neuen Auslegungsanforderungen sollten diese neuen Auslegungsanforderungen nicht für Systeme gelten, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie eingerichtet wurden. Werden für die Sammlung oder Behandlung von mehr als 2 % der auf nationaler Ebene anfallenden kommunalen Abwasserfracht aus Siedlungsgebieten mit 2 000 EW und mehr individuelle Systeme genutzt, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die Gründe für die Nutzung von individuellen Systemen anstatt von Kanalisationen, die Übereinstimmung dieser Systeme mit den in dieser Richtlinie enthaltenen Normen und eine Beschreibung der zur Einschränkung der Nutzung solcher Systeme ergriffenen Maßnahmen mitteilen.","DIR_2024_3019 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nDie Mitgliedstaaten sollten nationale, regionale oder örtliche Register einrichten, um die in ihrem Hoheitsgebiet verwendeten individuellen Systeme und Zwischenlagertanks zu erfassen, und alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass diese Systeme angemessen ausgelegt sind, ordnungsgemäß gewartet werden und einer nach einem risikobasierten Ansatz erfolgenden regelmäßigen Konformitätskontrolle unterliegen. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere sicherstellen, dass die individuellen Systeme für die Sammlung, Speicherung oder Behandlung von kommunalem Abwasser undurchlässig und lecksicher sind und dass die Überwachung und Inspektion der Systeme in regelmäßigen und festen Abständen erfolgt. Angesichts der unverhältnismäßigen Kosten für die Anpassung der Auslegung solcher Systeme an die neuen Auslegungsanforderungen sollten diese neuen Auslegungsanforderungen nicht für Systeme gelten, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie eingerichtet wurden. Werden für die Sammlung oder Behandlung von mehr als 2 % der auf nationaler Ebene anfallenden kommunalen Abwasserfracht aus Siedlungsgebieten mit 2 000 EW und mehr individuelle Systeme genutzt, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die Gründe für die Nutzung von individuellen Systemen anstatt von Kanalisationen, die Übereinstimmung dieser Systeme mit den in dieser Richtlinie enthaltenen Normen und eine Beschreibung der zur Einschränkung der Nutzung solcher Systeme ergriffenen Maßnahmen mitteilen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]