[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_3099-art-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_3099","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F16\u002FEG über die Hafenstaatkontrolle","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L3099",6965786,"Art. 25","art-25","Informationsaustausch und Zusammenarbeit",null,"Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine Hafenbehörden oder -stellen und andere relevante Behörden oder Stellen der zuständigen Behörde folgende Arten von Informationen, über die sie verfügen, übermitteln:\na) Informationen über Schiffe, die keine Informationen gemäß den Anforderungen der vorliegenden Richtlinie, der Richtlinie 2002\u002F59\u002FEG und der Richtlinie (EU) 2019\u002F883 des Europäischen Parlaments und des Rates (*3) sowie gegebenenfalls der Verordnung (EG) Nr. 725\u002F2004 mitgeteilt haben;\nb) Informationen über Schiffe, die ohne Einhaltung des Artikels 7 der Richtlinie (EU) 2019\u002F883 ausgelaufen sind;\nc) Informationen über Schiffe, denen aus Sicherheitsgründen der Zugang zu einem Hafen verweigert wurde oder die aus Sicherheitsgründen eines Hafens verwiesen wurden;\nd) Informationen über gemäß Artikel 23 gemeldete offensichtliche Auffälligkeiten.","DIR_2024_3099 - Art. 25 Informationsaustausch und Zusammenarbeit\n\nJeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine Hafenbehörden oder -stellen und andere relevante Behörden oder Stellen der zuständigen Behörde folgende Arten von Informationen, über die sie verfügen, übermitteln:\na) Informationen über Schiffe, die keine Informationen gemäß den Anforderungen der vorliegenden Richtlinie, der Richtlinie 2002\u002F59\u002FEG und der Richtlinie (EU) 2019\u002F883 des Europäischen Parlaments und des Rates (*3) sowie gegebenenfalls der Verordnung (EG) Nr. 725\u002F2004 mitgeteilt haben;\nb) Informationen über Schiffe, die ohne Einhaltung des Artikels 7 der Richtlinie (EU) 2019\u002F883 ausgelaufen sind;\nc) Informationen über Schiffe, denen aus Sicherheitsgründen der Zugang zu einem Hafen verweigert wurde oder die aus Sicherheitsgründen eines Hafens verwiesen wurden;\nd) Informationen über gemäß Artikel 23 gemeldete offensichtliche Auffälligkeiten.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 24a","Elektronische Zeugnisse","art-24a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 7","Einzelheiten für eine ausgewogene Überprüfungspflicht in der Union","art-7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 6","Einzelheiten der Erfüllung der Überprüfungspflicht","art-6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 30","Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und der Leistung der Mitgliedstaaten","art-30",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 30a","Delegierte Rechtsakte","art-30a",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 31a","Änderungen der Übereinkommen","art-31a",[],false]