[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_3237-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_3237","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015\u002F413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L3237",6965935,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","In ihrem EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021 bis 2030 vom 19. Juni 2019 — die nächsten Schritte auf dem Weg zur „Vision Null Straßenverkehrstote“ hat sich die Kommission erneut zu ihrem ehrgeizigen Ziel bekannt, die Zahl der Todesfälle und der schweren Verletzungen auf den Straßen der Union bis 2050 auf nahezu null zu senken („Vision Null“), sowie zu dem mittelfristigen Ziel, die Zahl der Todesfälle und der schweren Verletzungen bis 2030 um 50 % zu reduzieren, ein Ziel, das ursprünglich am 29. März 2017 von den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten der Union in der Erklärung von Valletta zur Straßenverkehrssicherheit festgelegt wurde. Um diese Ziele zu erreichen, kündigte die Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung vom 9. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ ihre Absicht an, die Richtlinie (EU) 2015\u002F413 zu überarbeiten.","DIR_2024_3237 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nIn ihrem EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021 bis 2030 vom 19. Juni 2019 — die nächsten Schritte auf dem Weg zur „Vision Null Straßenverkehrstote“ hat sich die Kommission erneut zu ihrem ehrgeizigen Ziel bekannt, die Zahl der Todesfälle und der schweren Verletzungen auf den Straßen der Union bis 2050 auf nahezu null zu senken („Vision Null“), sowie zu dem mittelfristigen Ziel, die Zahl der Todesfälle und der schweren Verletzungen bis 2030 um 50 % zu reduzieren, ein Ziel, das ursprünglich am 29. März 2017 von den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten der Union in der Erklärung von Valletta zur Straßenverkehrssicherheit festgelegt wurde. Um diese Ziele zu erreichen, kündigte die Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung vom 9. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ ihre Absicht an, die Richtlinie (EU) 2015\u002F413 zu überarbeiten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]