[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_790-erwgr-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_790","zur Änderung der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU über Märkte für Finanzinstrumente","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-03-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L0790",6966054,"ErwGr. 11","erwgr-11",null,"Erwägungsgründe","Der Eingang hochwertiger Daten ist von äußerster Wichtigkeit für das Funktionieren des konsolidierten Datentickers und des Binnenmarkts und setzt voraus, dass alle Datenkontributoren und der Bereitsteller des konsolidierten Datentickers ihre Daten mit einem synchronisierten Zeitstempel versehen und folglich ihre im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren synchronisieren. Aus diesem Grund wird die Verordnung (EU) Nr. 600\u002F2014 durch die Verordnung (EU) 2024\u002F791 dahingehend geändert, dass diese Vorschrift, die im Rahmen der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU nur für Handelsplätze und deren Mitglieder, Teilnehmer oder Nutzer gilt, auch auf systematische Internalisierer, benannte veröffentlichende Einrichtungen, genehmigte Veröffentlichungssysteme und Bereitsteller konsolidierter Datenticker ausgeweitet wurde. Da diese Anforderung nun in der Verordnung (EU) Nr. 600\u002F2014 festgelegt worden ist, kann sie in der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU gestrichen werden.","DIR_2024_790 - Erwägungsgründe - ErwGr. 11\n\nDer Eingang hochwertiger Daten ist von äußerster Wichtigkeit für das Funktionieren des konsolidierten Datentickers und des Binnenmarkts und setzt voraus, dass alle Datenkontributoren und der Bereitsteller des konsolidierten Datentickers ihre Daten mit einem synchronisierten Zeitstempel versehen und folglich ihre im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren synchronisieren. Aus diesem Grund wird die Verordnung (EU) Nr. 600\u002F2014 durch die Verordnung (EU) 2024\u002F791 dahingehend geändert, dass diese Vorschrift, die im Rahmen der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU nur für Handelsplätze und deren Mitglieder, Teilnehmer oder Nutzer gilt, auch auf systematische Internalisierer, benannte veröffentlichende Einrichtungen, genehmigte Veröffentlichungssysteme und Bereitsteller konsolidierter Datenticker ausgeweitet wurde. Da diese Anforderung nun in der Verordnung (EU) Nr. 600\u002F2014 festgelegt worden ist, kann sie in der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU gestrichen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 8","erwgr-8",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 14","erwgr-14",[],false]