[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_1-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_1","zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F47\u002FEG, 2004\u002F25\u002FEG, 2007\u002F36\u002FEG, 2014\u002F59\u002FEU und (EU) 2017\u002F1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094\u002F2010, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 806\u002F2014 und (EU) 2017\u002F1129","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0001",6966300,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Geschäfte von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die nicht ohne Weiteres innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und zu vertretbaren Kosten für Versicherungsnehmer, Begünstigte oder Geschädigte substituierbar sind, sind als kritische Funktionen anzusehen, die fortgeführt werden müssen. Solche Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Geschäfte können auf Unionsebene, auf nationaler oder auf regionaler Ebene kritische Funktionen darstellen. Die Gewährleistung der Kontinuität des Versicherungs- oder Rückversicherungsschutzes ist der Liquidation eines ausfallenden Unternehmens in vielen Fällen vorzuziehen, da diese Kontinuität für Versicherungsnehmer, Begünstigte oder Geschädigte die günstigste Option darstellt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, um Ausfällen vorzubeugen und – im Falle von Ausfällen – die negativen Auswirkungen durch die Wahrung der Kontinuität dieser kritischen Funktionen gering zu halten.","DIR_2025_1 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nTätigkeiten, Dienstleistungen oder Geschäfte von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die nicht ohne Weiteres innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und zu vertretbaren Kosten für Versicherungsnehmer, Begünstigte oder Geschädigte substituierbar sind, sind als kritische Funktionen anzusehen, die fortgeführt werden müssen. Solche Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Geschäfte können auf Unionsebene, auf nationaler oder auf regionaler Ebene kritische Funktionen darstellen. Die Gewährleistung der Kontinuität des Versicherungs- oder Rückversicherungsschutzes ist der Liquidation eines ausfallenden Unternehmens in vielen Fällen vorzuziehen, da diese Kontinuität für Versicherungsnehmer, Begünstigte oder Geschädigte die günstigste Option darstellt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, um Ausfällen vorzubeugen und – im Falle von Ausfällen – die negativen Auswirkungen durch die Wahrung der Kontinuität dieser kritischen Funktionen gering zu halten.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]