[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_1-erwgr-46-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_1","zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F47\u002FEG, 2004\u002F25\u002FEG, 2007\u002F36\u002FEG, 2014\u002F59\u002FEU und (EU) 2017\u002F1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094\u002F2010, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 806\u002F2014 und (EU) 2017\u002F1129","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0001",6966343,"ErwGr. 46","erwgr-46",null,"Erwägungsgründe","In spezifischen Fällen, in denen bestimmte Unternehmen der Gruppe für ein in Abwicklung befindliches Unternehmen Dienstleistungen erbringen, die entscheidend für die Gewährleistung der Kontinuität des Versicherungsschutzes sind, sollte die Abwicklungsbehörde die Befugnis haben, sicherzustellen, dass die von einem solchen Anbieter wesentlicher Dienstleistungen bereitgestellten Waren und Dienstleistungen weiterhin bereitgestellt werden, falls sich dessen Finanzlage infolge des Ausfalls eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens innerhalb derselben Gruppe verschlechtert und die Ausübung einer solchen Befugnis erforderlich ist, um die Kontinuität des durch andere Unternehmen der Gruppe geleisteten Versicherungsschutzes zu wahren. Diese Befugnisse könnten die Anwendung von Abwicklungsbefugnissen und -instrumenten auf den Anbieter wesentlicher Dienstleistungen umfassen.","DIR_2025_1 - Erwägungsgründe - ErwGr. 46\n\nIn spezifischen Fällen, in denen bestimmte Unternehmen der Gruppe für ein in Abwicklung befindliches Unternehmen Dienstleistungen erbringen, die entscheidend für die Gewährleistung der Kontinuität des Versicherungsschutzes sind, sollte die Abwicklungsbehörde die Befugnis haben, sicherzustellen, dass die von einem solchen Anbieter wesentlicher Dienstleistungen bereitgestellten Waren und Dienstleistungen weiterhin bereitgestellt werden, falls sich dessen Finanzlage infolge des Ausfalls eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens innerhalb derselben Gruppe verschlechtert und die Ausübung einer solchen Befugnis erforderlich ist, um die Kontinuität des durch andere Unternehmen der Gruppe geleisteten Versicherungsschutzes zu wahren. Diese Befugnisse könnten die Anwendung von Abwicklungsbefugnissen und -instrumenten auf den Anbieter wesentlicher Dienstleistungen umfassen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 43","erwgr-43",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 49","erwgr-49",[],false]