[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2-erwgr-21-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F87\u002FEG und 2013\u002F34\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0002",6966749,"ErwGr. 21","erwgr-21",null,"Erwägungsgründe","Die Aufsichtsbehörden sollten von jedem beaufsichtigten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und deren Gruppen mindestens alle drei Jahre einen regelmäßigen beschreibenden Bericht mit Informationen über die Geschäftstätigkeit und die Leistung, das Governance-System, das Risikoprofil und das Kapitalmanagement sowie andere für Solvabilitätszwecke einschlägige Informationen verlangen können. Um diese Berichtspflicht für die Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen zu vereinfachen, sollte es unter bestimmten Bedingungen möglich sein, diejenigen Informationen des regelmäßigen aufsichtlichen Berichts, die die Gruppe und ihre Tochterunternehmen betreffen, in aggregierter Form für die gesamte Gruppe zu übermitteln.","DIR_2025_2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 21\n\nDie Aufsichtsbehörden sollten von jedem beaufsichtigten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und deren Gruppen mindestens alle drei Jahre einen regelmäßigen beschreibenden Bericht mit Informationen über die Geschäftstätigkeit und die Leistung, das Governance-System, das Risikoprofil und das Kapitalmanagement sowie andere für Solvabilitätszwecke einschlägige Informationen verlangen können. Um diese Berichtspflicht für die Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen zu vereinfachen, sollte es unter bestimmten Bedingungen möglich sein, diejenigen Informationen des regelmäßigen aufsichtlichen Berichts, die die Gruppe und ihre Tochterunternehmen betreffen, in aggregierter Form für die gesamte Gruppe zu übermitteln.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 18","erwgr-18",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 24","erwgr-24",[],false]