[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2-erwgr-31-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F87\u002FEG und 2013\u002F34\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0002",6966759,"ErwGr. 31","erwgr-31",null,"Erwägungsgründe","Nach der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG müssen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen als fester Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie regelmäßig eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung durchführen. Einige Risiken, etwa im Zusammenhang mit dem Klimawandel, sind schwer zu quantifizieren oder treten über einen längeren Zeitraum ein, als er für die Kalibrierung der Solvenzkapitalanforderung zugrunde gelegt wird. Diese Risiken können bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung besser berücksichtigt werden. Sind die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen wesentlichen Risiken in Zusammenhang mit dem Klimawandel ausgesetzt, sollten sie verpflichtet sein, in angemessenen Intervallen und im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung Analysen anzustellen, wie sich langfristige Szenarien für die Risiken des Klimawandels auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken. Diese Analysen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu Art, Umfang und Komplexität der mit der Geschäftstätigkeit der Unternehmen verbundenen Risiken stehen. So sollte zwar von allen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eine Bewertung der Wesentlichkeit ihrer Risiken in Zusammenhang mit dem Klimawandel verlangt werden, doch sollten kleine und nicht komplexe Unternehmen nicht zu Analysen langfristiger Klimawandelszenarien verpflichtet sein.","DIR_2025_2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 31\n\nNach der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG müssen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen als fester Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie regelmäßig eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung durchführen. Einige Risiken, etwa im Zusammenhang mit dem Klimawandel, sind schwer zu quantifizieren oder treten über einen längeren Zeitraum ein, als er für die Kalibrierung der Solvenzkapitalanforderung zugrunde gelegt wird. Diese Risiken können bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung besser berücksichtigt werden. Sind die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen wesentlichen Risiken in Zusammenhang mit dem Klimawandel ausgesetzt, sollten sie verpflichtet sein, in angemessenen Intervallen und im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung Analysen anzustellen, wie sich langfristige Szenarien für die Risiken des Klimawandels auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken. Diese Analysen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu Art, Umfang und Komplexität der mit der Geschäftstätigkeit der Unternehmen verbundenen Risiken stehen. So sollte zwar von allen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eine Bewertung der Wesentlichkeit ihrer Risiken in Zusammenhang mit dem Klimawandel verlangt werden, doch sollten kleine und nicht komplexe Unternehmen nicht zu Analysen langfristiger Klimawandelszenarien verpflichtet sein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 28","erwgr-28",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 34","erwgr-34",[],false]