[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2-erwgr-44-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F87\u002FEG und 2013\u002F34\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0002",6966772,"ErwGr. 44","erwgr-44",null,"Erwägungsgründe","Die Bestimmung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve hat erhebliche Auswirkungen auf die Solvabilität, insbesondere von Lebensversicherungsunternehmen mit langfristigen Verbindlichkeiten. Um eine Störung des bestehenden Versicherungsgeschäfts zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zur neuen Extrapolationsmethode zu ermöglichen, ist ein Mechanismus zur schrittweisen Einführung vorzusehen. Dieser Mechanismus zur schrittweisen Einführung sollte darauf abzielen, Marktstörungen zu vermeiden, und sollte einen transparenten Pfad hin zur endgültigen Extrapolationsmethode vorsehen.","DIR_2025_2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 44\n\nDie Bestimmung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve hat erhebliche Auswirkungen auf die Solvabilität, insbesondere von Lebensversicherungsunternehmen mit langfristigen Verbindlichkeiten. Um eine Störung des bestehenden Versicherungsgeschäfts zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zur neuen Extrapolationsmethode zu ermöglichen, ist ein Mechanismus zur schrittweisen Einführung vorzusehen. Dieser Mechanismus zur schrittweisen Einführung sollte darauf abzielen, Marktstörungen zu vermeiden, und sollte einen transparenten Pfad hin zur endgültigen Extrapolationsmethode vorsehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 41","erwgr-41",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 47","erwgr-47",[],false]