[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2-erwgr-94-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F87\u002FEG und 2013\u002F34\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0002",6966822,"ErwGr. 94","erwgr-94",null,"Erwägungsgründe","Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019\u002F981 der Kommission (17) wurden günstigere Regelungen für langfristige Aktieninvestitionen eingeführt. Das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko, das ebenfalls darauf abzielt, das geringere Risiko von Anlagen mit längerem Zeithorizont abzubilden, in der Union aber nur von sehr beschränktem Nutzen ist, unterliegt strengeren Kriterien als langfristige Aktieninvestitionen. Daher scheint das bestehende durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko angesichts der neuen Aufsichtskategorie langfristige Aktieninvestitionen nicht mehr nötig. Da keine Notwendigkeit besteht, zwei unterschiedliche günstigere Regelungen zu erhalten, die beide das Ziel haben, langfristige Investitionen zu belohnen, sollte das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko gestrichen werden. Um jedoch zu vermeiden, dass sich diese Streichung nachteilig auswirkt, sollte eine Bestandsschutzklausel für Versicherer vorgesehen werden, die das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko derzeit nutzen.","DIR_2025_2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 94\n\nMit der Delegierten Verordnung (EU) 2019\u002F981 der Kommission (17) wurden günstigere Regelungen für langfristige Aktieninvestitionen eingeführt. Das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko, das ebenfalls darauf abzielt, das geringere Risiko von Anlagen mit längerem Zeithorizont abzubilden, in der Union aber nur von sehr beschränktem Nutzen ist, unterliegt strengeren Kriterien als langfristige Aktieninvestitionen. Daher scheint das bestehende durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko angesichts der neuen Aufsichtskategorie langfristige Aktieninvestitionen nicht mehr nötig. Da keine Notwendigkeit besteht, zwei unterschiedliche günstigere Regelungen zu erhalten, die beide das Ziel haben, langfristige Investitionen zu belohnen, sollte das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko gestrichen werden. Um jedoch zu vermeiden, dass sich diese Streichung nachteilig auswirkt, sollte eine Bestandsschutzklausel für Versicherer vorgesehen werden, die das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko derzeit nutzen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 93","erwgr-93",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 92","erwgr-92",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 91","erwgr-91",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 95","erwgr-95",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 96","erwgr-96",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 97","erwgr-97",[],false]