[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2205-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2205","über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018\u002F1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022\u002F2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006\u002F126\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383\u002F2012 der Kommission","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L2205",6966975,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf die weltweite Nutzung und gegenseitige Anerkennung digitaler Führerscheine zusammenarbeiten. Dies könnte Änderungen des Internationalen Übereinkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 und des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 umfassen. Die Kommission ist am besten in der Lage, die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Interoperabilitätsbedingungen, die eine breite Anerkennung der digitalen Unionsführerscheine ermöglichen. In einem ersten Schritt in diesem Prozess sollte die Kommission beim Erlass der Durchführungsrechtsakte über digitale Führerscheine die einschlägigen Entwicklungen in Drittländern berücksichtigen.","DIR_2025_2205 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nDie Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf die weltweite Nutzung und gegenseitige Anerkennung digitaler Führerscheine zusammenarbeiten. Dies könnte Änderungen des Internationalen Übereinkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 und des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 umfassen. Die Kommission ist am besten in der Lage, die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Interoperabilitätsbedingungen, die eine breite Anerkennung der digitalen Unionsführerscheine ermöglichen. In einem ersten Schritt in diesem Prozess sollte die Kommission beim Erlass der Durchführungsrechtsakte über digitale Führerscheine die einschlägigen Entwicklungen in Drittländern berücksichtigen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]