[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2206-erwgr-38-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2206","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025\u002F2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L2206",6967213,"ErwGr. 38","erwgr-38",null,"Erwägungsgründe","Nationale Strafpunktesysteme, bei denen der Inhaber eines Führerscheins im Zusammenhang mit der Begehung bestimmter Delikte Punkte verliert oder ansammelt, fallen nicht unter diese Richtlinie. Die Mitgliedstaaten verfolgen unterschiedliche Ansätze, zum Beispiel was die unverzügliche Verhängung strengerer Maßnahmen oder die Schwerpunktsetzung auf gezielte Durchsetzungs- und Vorbeugungskampagnen betrifft. Bei der Überprüfung dieser Richtlinie sollte die Kommission bewerten, wie die Straßenverkehrssicherheit verbessert und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen unterstützt werden können, ohne dass ein spezifischer Ansatz Vorrang erhält.","DIR_2025_2206 - Erwägungsgründe - ErwGr. 38\n\nNationale Strafpunktesysteme, bei denen der Inhaber eines Führerscheins im Zusammenhang mit der Begehung bestimmter Delikte Punkte verliert oder ansammelt, fallen nicht unter diese Richtlinie. Die Mitgliedstaaten verfolgen unterschiedliche Ansätze, zum Beispiel was die unverzügliche Verhängung strengerer Maßnahmen oder die Schwerpunktsetzung auf gezielte Durchsetzungs- und Vorbeugungskampagnen betrifft. Bei der Überprüfung dieser Richtlinie sollte die Kommission bewerten, wie die Straßenverkehrssicherheit verbessert und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen unterstützt werden können, ohne dass ein spezifischer Ansatz Vorrang erhält.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 35","erwgr-35",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 41","erwgr-41",[],false]