[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2450-erwgr-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2450","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F38\u002FEG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L2450",6967372,"ErwGr. 11","erwgr-11",null,"Erwägungsgründe","Gemäß der Richtlinie 2009\u002F38\u002FEG müssen die Parteien einer Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat den Ort für die Sitzungen des Europäischen Betriebsrats festlegen. Diese Parteien sollten außerdem das Format dieser Sitzungen festlegen, und zwar als Präsenz-, Online- oder Hybridformat, unter anderem um jeglichen Zweifel daran zu vermeiden, dass sie die Freiheit haben, sich darauf zu verständigen, einerseits einige oder alle Sitzungen virtuell unter Verwendung von Videokonferenztools abzuhalten, um die Umweltauswirkungen dieser Sitzungen im Einklang mit den Emissionsreduktionszielen der Union, der Mitgliedstaaten und der Unternehmen zu verringern, und gleichzeitig eine aussagekräftige und effiziente Weitergabe von Informationen und eine Anhörung zu einem geringeren ökologischen und finanziellen Preis sicherzustellen, sowie andererseits physische Treffen abzuhalten, durch die ein vertrauliches Umfeld geschaffen werden kann, in dem Vertrauen gefördert und persönlicher Austausch ermöglicht wird.","DIR_2025_2450 - Erwägungsgründe - ErwGr. 11\n\nGemäß der Richtlinie 2009\u002F38\u002FEG müssen die Parteien einer Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat den Ort für die Sitzungen des Europäischen Betriebsrats festlegen. Diese Parteien sollten außerdem das Format dieser Sitzungen festlegen, und zwar als Präsenz-, Online- oder Hybridformat, unter anderem um jeglichen Zweifel daran zu vermeiden, dass sie die Freiheit haben, sich darauf zu verständigen, einerseits einige oder alle Sitzungen virtuell unter Verwendung von Videokonferenztools abzuhalten, um die Umweltauswirkungen dieser Sitzungen im Einklang mit den Emissionsreduktionszielen der Union, der Mitgliedstaaten und der Unternehmen zu verringern, und gleichzeitig eine aussagekräftige und effiziente Weitergabe von Informationen und eine Anhörung zu einem geringeren ökologischen und finanziellen Preis sicherzustellen, sowie andererseits physische Treffen abzuhalten, durch die ein vertrauliches Umfeld geschaffen werden kann, in dem Vertrauen gefördert und persönlicher Austausch ermöglicht wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 8","erwgr-8",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 14","erwgr-14",[],false]