[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2456-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2456","zur Änderung der Richtlinie 2011\u002F65\u002FEU im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L2456",6967425,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Die in der Richtlinie 2011\u002F65\u002FEU genannte Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, sollte regelmäßig überprüft werden, damit ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der Sicherheit der Verbraucher gewährleistet werden kann. In Anbetracht etwaiger Marktentwicklungen und des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts und unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten jederzeit Beschränkungsdossiers einreichen können und dass horizontale Beschränkungsmaßnahmen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006, der Verordnung (EU) 2019\u002F1021 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) oder anderer Rechtsvorschriften der Union über Nachhaltigkeitskriterien für gefährliche Stoffe und Chemikalien eingeleitet und angenommen werden können, ist es angezeigt, dass diese Überprüfungen mindestens alle vier Jahren stattfinden.","DIR_2025_2456 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nDie in der Richtlinie 2011\u002F65\u002FEU genannte Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, sollte regelmäßig überprüft werden, damit ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der Sicherheit der Verbraucher gewährleistet werden kann. In Anbetracht etwaiger Marktentwicklungen und des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts und unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten jederzeit Beschränkungsdossiers einreichen können und dass horizontale Beschränkungsmaßnahmen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006, der Verordnung (EU) 2019\u002F1021 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) oder anderer Rechtsvorschriften der Union über Nachhaltigkeitskriterien für gefährliche Stoffe und Chemikalien eingeleitet und angenommen werden können, ist es angezeigt, dass diese Überprüfungen mindestens alle vier Jahren stattfinden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]