[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_2482-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_2482","zur Änderung der Richtlinie 2005\u002F44\u002FEG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L2482",6967453,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2005\u002F44\u002FEG hat die Binnenschifffahrt von der Bereitstellung harmonisierter RIS profitiert. Der Grad an Harmonisierung ist jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, und die Einführung der erforderlichen Spezifikationen hat sich als langwierig erwiesen. Darüber hinaus wird in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ die Weiterentwicklung der automatisierten und vernetzten multimodalen Mobilität gefordert. Daher sollten die RIS angepasst werden, um diese neuen Herausforderungen zu bewältigen. Ferner wird in der Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ die Überarbeitung der Richtlinie 2005\u002F44\u002FEG als eine der Maßnahmen vorgeschlagen, um das Ziel der Schaffung eines wirklich intelligenten Verkehrssystems mit einer effizienten Kapazitätszuweisung und einem effizienten Verkehrsmanagement voranzubringen. In der Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2021 wurde ein Aktionsplan mit dem Titel „NAIADES III: Förderung einer zukunftssicheren europäischen Binnenschifffahrt“ ausgearbeitet, in dem es wie folgt heißt: Zur Förderung des Ziels, die Binnenwasserstraßen bis 2030 in ein nahtloses System harmonisierter RIS zu integrieren, sollte der Rechtsrahmen für RIS überarbeitet werden, um bestehende Harmonisierungs- und Interoperabilitätslücken gegenüber anderen Verkehrsträgern zu schließen und die Verfügbarkeit, Wiederverwendung und Interoperabilität der Daten in digitalen Systemen im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“ zu verbessern. Diese Änderungen und Entwicklungen sowie die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2005\u002F44\u002FEG gewonnenen Erfahrungen sollten bei der Anpassung der RIS berücksichtigt werden.","DIR_2025_2482 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nSeit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2005\u002F44\u002FEG hat die Binnenschifffahrt von der Bereitstellung harmonisierter RIS profitiert. Der Grad an Harmonisierung ist jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, und die Einführung der erforderlichen Spezifikationen hat sich als langwierig erwiesen. Darüber hinaus wird in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ die Weiterentwicklung der automatisierten und vernetzten multimodalen Mobilität gefordert. Daher sollten die RIS angepasst werden, um diese neuen Herausforderungen zu bewältigen. Ferner wird in der Mitteilung der Kommission vom 9. 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Juni 2021 wurde ein Aktionsplan mit dem Titel „NAIADES III: Förderung einer zukunftssicheren europäischen Binnenschifffahrt“ ausgearbeitet, in dem es wie folgt heißt: Zur Förderung des Ziels, die Binnenwasserstraßen bis 2030 in ein nahtloses System harmonisierter RIS zu integrieren, sollte der Rechtsrahmen für RIS überarbeitet werden, um bestehende Harmonisierungs- und Interoperabilitätslücken gegenüber anderen Verkehrsträgern zu schließen und die Verfügbarkeit, Wiederverwendung und Interoperabilität der Daten in digitalen Systemen im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“ zu verbessern. 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