[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_25-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_25","zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F102\u002FEG und (EU) 2017\u002F1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0025",6967511,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","In einer zunehmend digitalisierten Welt sind digitale Werkzeuge von entscheidender Bedeutung, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs und die Interaktion von Gesellschaften mit Registern und Behörden sicherzustellen. Um das Vertrauen und die Transparenz in das Unternehmensumfeld zu stärken und die Vorgänge und Tätigkeiten von Gesellschaften im Binnenmarkt zu erleichtern, insbesondere in Bezug auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“) im Sinne der Empfehlung 2003\u002F361\u002FEG der Kommission (5), ist es von entscheidender Bedeutung, dass Gesellschaften, Behörden und andere Interessenträger Zugang zu verlässlichen Gesellschaftsinformationen haben, die ohne aufwendige Förmlichkeiten in einem grenzüberschreitenden Kontext genutzt werden können.","DIR_2025_25 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nIn einer zunehmend digitalisierten Welt sind digitale Werkzeuge von entscheidender Bedeutung, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs und die Interaktion von Gesellschaften mit Registern und Behörden sicherzustellen. Um das Vertrauen und die Transparenz in das Unternehmensumfeld zu stärken und die Vorgänge und Tätigkeiten von Gesellschaften im Binnenmarkt zu erleichtern, insbesondere in Bezug auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“) im Sinne der Empfehlung 2003\u002F361\u002FEG der Kommission (5), ist es von entscheidender Bedeutung, dass Gesellschaften, Behörden und andere Interessenträger Zugang zu verlässlichen Gesellschaftsinformationen haben, die ohne aufwendige Förmlichkeiten in einem grenzüberschreitenden Kontext genutzt werden können.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]