[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_25-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_25","zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F102\u002FEG und (EU) 2017\u002F1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0025",6967537,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Die nach dieser Richtlinie eingeführte digitale EU-Vollmacht lässt nationale Vorschriften über die gesetzliche oder organschaftliche Vertretung oder andere Arten von Vollmachten unberührt. Die digitale EU-Vollmacht sollte nur in digitaler Form vorliegen und sollte durch Vertrauensdienste gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 authentifiziert werden. Während Informationen über gesetzliche Vertreter gemäß der Richtlinie (EU) 2017\u002F1132 in den Unternehmensregistern offengelegt werden müssen, sollte es den Mitgliedstaaten freistehen, ob sie verlangen, dass eine spezifische digitale EU-Vollmacht eingereicht wird, sei es beim Unternehmensregister oder bei einem anderen Register gemäß nationalem Recht. Um Sprachbarrieren zu überwinden und die Verwendung zu erleichtern, sollten die Muster für eine EU-Gesellschaftsbescheinigung und für die digitale EU-Vollmacht in allen offiziellen Sprachen der Union auf dem Portal verfügbar gemacht werden.","DIR_2025_25 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nDie nach dieser Richtlinie eingeführte digitale EU-Vollmacht lässt nationale Vorschriften über die gesetzliche oder organschaftliche Vertretung oder andere Arten von Vollmachten unberührt. Die digitale EU-Vollmacht sollte nur in digitaler Form vorliegen und sollte durch Vertrauensdienste gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 authentifiziert werden. Während Informationen über gesetzliche Vertreter gemäß der Richtlinie (EU) 2017\u002F1132 in den Unternehmensregistern offengelegt werden müssen, sollte es den Mitgliedstaaten freistehen, ob sie verlangen, dass eine spezifische digitale EU-Vollmacht eingereicht wird, sei es beim Unternehmensregister oder bei einem anderen Register gemäß nationalem Recht. Um Sprachbarrieren zu überwinden und die Verwendung zu erleichtern, sollten die Muster für eine EU-Gesellschaftsbescheinigung und für die digitale EU-Vollmacht in allen offiziellen Sprachen der Union auf dem Portal verfügbar gemacht werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]