[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_425-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_425","zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-28","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0425",6967651,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Die Verwendung einer einheitlichen elektronischen Bescheinigung ist von entscheidender Bedeutung im Fall von Umsätzen, bei denen die Befreiung im Voraus gewährt wird. In bestimmten Fällen von Umsätzen, bei denen die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat erhoben wird, in dem die für die Befreiung in Frage kommende Einrichtung oder Privatperson ansässig ist, können Befreiungen auch im Wege einer Erstattung gewährt werden. Bei diesem Verfahren kann eine Bescheinigung ausgestellt werden oder nicht. Angesichts der Besonderheiten im Zusammenhang mit der Verwendung oder Nichtverwendung von Bescheinigungen im Rahmen der Erstattungsverfahren sollte die Verpflichtung zur Verwendung der elektronischen Bescheinigung nicht automatisch auf Erstattungsverfahren ausgeweitet werden. Die Mitgliedstaaten sollten dennoch die Möglichkeit haben, die einheitliche elektronische Bescheinigung bei Erstattungsverfahren zu verwenden.","DIR_2025_425 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nDie Verwendung einer einheitlichen elektronischen Bescheinigung ist von entscheidender Bedeutung im Fall von Umsätzen, bei denen die Befreiung im Voraus gewährt wird. In bestimmten Fällen von Umsätzen, bei denen die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat erhoben wird, in dem die für die Befreiung in Frage kommende Einrichtung oder Privatperson ansässig ist, können Befreiungen auch im Wege einer Erstattung gewährt werden. Bei diesem Verfahren kann eine Bescheinigung ausgestellt werden oder nicht. Angesichts der Besonderheiten im Zusammenhang mit der Verwendung oder Nichtverwendung von Bescheinigungen im Rahmen der Erstattungsverfahren sollte die Verpflichtung zur Verwendung der elektronischen Bescheinigung nicht automatisch auf Erstattungsverfahren ausgeweitet werden. Die Mitgliedstaaten sollten dennoch die Möglichkeit haben, die einheitliche elektronische Bescheinigung bei Erstattungsverfahren zu verwenden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]