[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_50-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_50","über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0050",6967665,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Um die Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, Steuerbetrug und Steuermissbrauch zu verhindern und zu bekämpfen — was derzeit durch den allgemeinen Mangel an zuverlässigen und zeitnah verfügbaren Informationen über Anleger beeinträchtigt wird —, ist es erforderlich, die Möglichkeit eines gemeinsamen Rahmens für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern auf grenzüberschreitende Anlagen in Wertpapieren zu schaffen, der dem Risiko von Steuerbetrug und Steuermissbrauch Stand hält. Dieser Rahmen würde zu einer Angleichung der verschiedenen in den Mitgliedstaaten angewandten Entlastungsverfahren führen und zugleich den Wertpapieremittenten, den für die Quellensteuer zuständigen Stellen, den Finanzintermediären und den Mitgliedstaaten Transparenz und Sicherheit in Bezug auf die Identität der Anleger garantieren. Hierzu sollte sich der Rahmen auf automatisierte Verfahren stützen, wie etwa die Digitalisierung bezüglich Verfahren und Format der Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit. Der Rahmen sollte zudem flexibel genug sein, um die verschiedenen in den einzelnen Mitgliedstaaten angewandten Systeme angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig geeignete Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung bereitzustellen, um so das Risiko von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu mindern. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die unterschiedlichen Ansätze der Steuerbehörden je nach bestehendem Entlastungssystem zu berücksichtigen. Im Rahmen des Systems der Entlastung an der Quelle können die Steuerbehörden relevante Informationen über die Anleger und die Zahlungskette nur nach Anwendung der Entlastung einholen. Wird hingegen ein Erstattungssystem angewandt, so ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Steuerbehörden vor der Anwendung der Entlastung ausreichende Informationen einholen, um beurteilen zu können, ob die Entlastung gewährt werden sollte. In beiden beschriebenen Systemen sind Vorschriften über die Haftung des Finanzintermediärs im Falle von unrechtmäßiger Entlastung festgelegt. Diese Richtlinie schränkt die Möglichkeit eines Mitgliedstaats nicht ein, die Mittel zu regeln, mit denen zertifizierte Finanzintermediäre die Kosten der Anpassung an die in dieser Richtlinie festgelegten Pflichten oder ihrer Einhaltung ausgleichen.","DIR_2025_50 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nUm die Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, Steuerbetrug und Steuermissbrauch zu verhindern und zu bekämpfen — was derzeit durch den allgemeinen Mangel an zuverlässigen und zeitnah verfügbaren Informationen über Anleger beeinträchtigt wird —, ist es erforderlich, die Möglichkeit eines gemeinsamen Rahmens für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern auf grenzüberschreitende Anlagen in Wertpapieren zu schaffen, der dem Risiko von Steuerbetrug und Steuermissbrauch Stand hält. Dieser Rahmen würde zu einer Angleichung der verschiedenen in den Mitgliedstaaten angewandten Entlastungsverfahren führen und zugleich den Wertpapieremittenten, den für die Quellensteuer zuständigen Stellen, den Finanzintermediären und den Mitgliedstaaten Transparenz und Sicherheit in Bezug auf die Identität der Anleger garantieren. Hierzu sollte sich der Rahmen auf automatisierte Verfahren stützen, wie etwa die Digitalisierung bezüglich Verfahren und Format der Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit. Der Rahmen sollte zudem flexibel genug sein, um die verschiedenen in den einzelnen Mitgliedstaaten angewandten Systeme angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig geeignete Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung bereitzustellen, um so das Risiko von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu mindern. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die unterschiedlichen Ansätze der Steuerbehörden je nach bestehendem Entlastungssystem zu berücksichtigen. 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