[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_50-erwgr-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_50","über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-01-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0050",6967688,"ErwGr. 25","erwgr-25",null,"Erwägungsgründe","Dennoch gibt es Fälle, in denen Steuerpflichtige den ermäßigten Quellensteuersatz auf der Grundlage von Rechtsakten der Union, die durch nationale Vorschriften umgesetzt wurden, geltend machen könnten. Dies wäre typischerweise der Fall, wenn durch das nationale Recht sichergestellt ist, dass die Niederlassungsfreiheit oder der freie Kapitalverkehr gleichermaßen in innerstaatlichen und in vergleichbaren nicht innerstaatlichen Situationen gewährt wird, oder wenn eine Richtlinie umgesetzt wird. In solchen Fällen kann die Durchführung von Überprüfungen erforderlich sein, insbesondere um die Vergleichbarkeit der Situationen und die Anwendbarkeit des nationalen Rechts auf grenzüberschreitende Fälle zu bewerten. Sind solche Überprüfungen erforderlich, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese Fälle im Rahmen ihrer bestehenden nationalen Systeme der Entlastung an der Quelle zu behandeln, wenn in diesen Systemen derartige Überprüfungen vorgeschrieben sind; somit würde dies am schnellsten und sichersten zu einer Entlastung von überschüssiger Quellensteuer führen.","DIR_2025_50 - Erwägungsgründe - ErwGr. 25\n\nDennoch gibt es Fälle, in denen Steuerpflichtige den ermäßigten Quellensteuersatz auf der Grundlage von Rechtsakten der Union, die durch nationale Vorschriften umgesetzt wurden, geltend machen könnten. Dies wäre typischerweise der Fall, wenn durch das nationale Recht sichergestellt ist, dass die Niederlassungsfreiheit oder der freie Kapitalverkehr gleichermaßen in innerstaatlichen und in vergleichbaren nicht innerstaatlichen Situationen gewährt wird, oder wenn eine Richtlinie umgesetzt wird. In solchen Fällen kann die Durchführung von Überprüfungen erforderlich sein, insbesondere um die Vergleichbarkeit der Situationen und die Anwendbarkeit des nationalen Rechts auf grenzüberschreitende Fälle zu bewerten. Sind solche Überprüfungen erforderlich, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese Fälle im Rahmen ihrer bestehenden nationalen Systeme der Entlastung an der Quelle zu behandeln, wenn in diesen Systemen derartige Überprüfungen vorgeschrieben sind; somit würde dies am schnellsten und sichersten zu einer Entlastung von überschüssiger Quellensteuer führen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 22","erwgr-22",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 28","erwgr-28",[],false]