[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2025_516-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2025_516","zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-03-25","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32025L0516",6967739,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Die Wirksamkeit nationaler digitaler Meldesysteme könnte beeinträchtigt werden, wenn Steuerpflichtige ihrer Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für die einer Meldepflicht unterliegenden Umsätze nicht nachkämen. Angesichts der Digitalisierung der Umsätze und des wirtschaftlichen Austauschs sowie angesichts der Ziele dieser Richtlinie für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer, und im Hinblick auf die Gewährleistung einer wirksameren Betrugsbekämpfung, sollten die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass der Besitz einer gemäß der in der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG festgelegten erforderlichen Norm ausgestellten elektronischen Rechnung zu einer Grundvoraussetzung für das Recht auf Abzug oder Erstattung der geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer wird.","DIR_2025_516 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nDie Wirksamkeit nationaler digitaler Meldesysteme könnte beeinträchtigt werden, wenn Steuerpflichtige ihrer Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für die einer Meldepflicht unterliegenden Umsätze nicht nachkämen. Angesichts der Digitalisierung der Umsätze und des wirtschaftlichen Austauschs sowie angesichts der Ziele dieser Richtlinie für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer, und im Hinblick auf die Gewährleistung einer wirksameren Betrugsbekämpfung, sollten die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass der Besitz einer gemäß der in der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG festgelegten erforderlichen Norm ausgestellten elektronischen Rechnung zu einer Grundvoraussetzung für das Recht auf Abzug oder Erstattung der geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]