[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_1021-art-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_1021","zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003\u002F568\u002FJI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017\u002F1371 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L1021",21301613,"Art. 8","art-8","Behinderung der Justiz","KAPITEL II KORRUPTIONSDELIKTE","Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgende Handlungen eine Straftat oder Straftaten darstellen, wenn sie vorsätzlich begangen werden:\na) die unmittelbare oder über eine Mittelsperson erfolgende Anwendung von körperlicher Gewalt, Drohungen oder Einschüchterung oder das Versprechen, Anbieten oder Gewähren eines Vorteils, um in einem Verfahren im Zusammenhang mit der Begehung einer der in den Artikeln 3 bis 6 sowie 9 und 11 genannten Straftaten eine Falschaussage herbeizuführen oder eine Aussage oder die Vorlage von Beweismaterial zu beeinflussen;\nb) die unmittelbare oder über eine Mittelsperson erfolgende Anwendung von körperlicher Gewalt, Drohungen oder Einschüchterung, um im Zusammenhang mit der Begehung einer der in den Artikeln 3 bis 6 sowie 9 und 11 genannten Straftaten eine Person, die ein Amt im Bereich der Justiz innehat, oder ein Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde an der Ausübung seiner Dienstpflichten zu hindern.\nDie Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass es als erschwerender Umstand gilt, wenn eine Straftat im Sinne der Artikel 3, 4 oder 5 der vorliegenden Richtlinie innerhalb einer kriminellen Vereinigung im Sinne des Rahmenbeschlusses 2008\u002F841\u002FJI begangen wird.\nDie Mitgliedstaaten können die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass einer oder mehrere der in Artikel 15 und Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2026\u002F1021 genannten Umstände gemäß den einschlägigen Bestimmungen des nationalen Rechts in Bezug auf die in der vorliegenden Richtlinie genannten Straftaten als erschwerende und mildernde Umstände gelten können.“","DIR_2026_1021 - KAPITEL II KORRUPTIONSDELIKTE - Art. 8 Behinderung der Justiz\n\nDie Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgende Handlungen eine Straftat oder Straftaten darstellen, wenn sie vorsätzlich begangen werden:\na) die unmittelbare oder über eine Mittelsperson erfolgende Anwendung von körperlicher Gewalt, Drohungen oder Einschüchterung oder das Versprechen, Anbieten oder Gewähren eines Vorteils, um in einem Verfahren im Zusammenhang mit der Begehung einer der in den Artikeln 3 bis 6 sowie 9 und 11 genannten Straftaten eine Falschaussage herbeizuführen oder eine Aussage oder die Vorlage von Beweismaterial zu beeinflussen;\nb) die unmittelbare oder über eine Mittelsperson erfolgende Anwendung von körperlicher Gewalt, Drohungen oder Einschüchterung, um im Zusammenhang mit der Begehung einer der in den Artikeln 3 bis 6 sowie 9 und 11 genannten Straftaten eine Person, die ein Amt im Bereich der Justiz innehat, oder ein Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde an der Ausübung seiner Dienstpflichten zu hindern.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 7","Rechtswidrige Ausübung öffentlicher Ämter","art-7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 6","Unerlaubte Einflussnahme","art-6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 5","Veruntreuung","art-5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 9","Bereicherung durch Korruptionsdelikte","art-9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 10","Verheimlichung","art-10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 11","Anstiftung, Beihilfe und Versuch","art-11",[],false]