[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_1021-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_1021","zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003\u002F568\u002FJI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017\u002F1371 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L1021",21301558,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Der bestehende Rechtsrahmen sollte aktualisiert und gestärkt werden, um eine wirksame Korruptionsbekämpfung in der gesamten Union zu erleichtern. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Korruptionsdelikte, die vorsätzlich begangen werden, unter Strafe zu stellen. Vorsatz und Wissen können aus den objektiven Tatumständen geschlossen werden. Da diese Richtlinie Mindestvorschriften enthält, steht es den Mitgliedstaaten frei, strengere Vorschriften für Korruptionsdelikte einzuführen oder beizubehalten. Diese Richtlinie stützt sich auf den bestehenden Rechtsrahmen und sollte nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass sie die derzeitigen nationalen Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung schwächen soll.","DIR_2026_1021 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDer bestehende Rechtsrahmen sollte aktualisiert und gestärkt werden, um eine wirksame Korruptionsbekämpfung in der gesamten Union zu erleichtern. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Korruptionsdelikte, die vorsätzlich begangen werden, unter Strafe zu stellen. Vorsatz und Wissen können aus den objektiven Tatumständen geschlossen werden. Da diese Richtlinie Mindestvorschriften enthält, steht es den Mitgliedstaaten frei, strengere Vorschriften für Korruptionsdelikte einzuführen oder beizubehalten. Diese Richtlinie stützt sich auf den bestehenden Rechtsrahmen und sollte nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass sie die derzeitigen nationalen Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung schwächen soll.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]