[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_1021-erwgr-41-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_1021","zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003\u002F568\u002FJI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017\u002F1371 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L1021",21301596,"ErwGr. 41","erwgr-41",null,"Erwägungsgründe","Zur wirksamen Bekämpfung der in dieser Richtlinie definierten Straftaten ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten genaue, kohärente und vergleichbare statistische Daten zu diesen Straftaten erheben. Die Mitgliedstaaten sollten daher für die Einrichtung eines geeigneten Systems zur Erfassung, Erzeugung und Übermittlung vorhandener statistischer Daten zu den in dieser Richtlinie definierten Straftaten Sorge tragen. Es ist wichtig, dass diese statistischen Daten von den Mitgliedstaaten verwendet werden, um das Ausmaß der und die Trends bei Straftaten im Zusammenhang mit Korruption zu analysieren und die Bürger zu informieren. Die Mitgliedstaaten sollten einschlägige statistische Daten über Verfahren im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten veröffentlichen, die aus Daten erzeugt werden, die bereits auf zentraler oder im gesamten Mitgliedstaat auf dezentraler Ebene existieren. Diese Daten können von der Kommission im Rahmen der Überwachung, Umsetzung und Bewertung der Richtlinie sowie bei der Anwendung eines der Instrumente des Instrumentariums zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, z. B. des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit, analysiert und verwendet werden.","DIR_2026_1021 - Erwägungsgründe - ErwGr. 41\n\nZur wirksamen Bekämpfung der in dieser Richtlinie definierten Straftaten ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten genaue, kohärente und vergleichbare statistische Daten zu diesen Straftaten erheben. Die Mitgliedstaaten sollten daher für die Einrichtung eines geeigneten Systems zur Erfassung, Erzeugung und Übermittlung vorhandener statistischer Daten zu den in dieser Richtlinie definierten Straftaten Sorge tragen. Es ist wichtig, dass diese statistischen Daten von den Mitgliedstaaten verwendet werden, um das Ausmaß der und die Trends bei Straftaten im Zusammenhang mit Korruption zu analysieren und die Bürger zu informieren. Die Mitgliedstaaten sollten einschlägige statistische Daten über Verfahren im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten veröffentlichen, die aus Daten erzeugt werden, die bereits auf zentraler oder im gesamten Mitgliedstaat auf dezentraler Ebene existieren. Diese Daten können von der Kommission im Rahmen der Überwachung, Umsetzung und Bewertung der Richtlinie sowie bei der Anwendung eines der Instrumente des Instrumentariums zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, z. B. des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit, analysiert und verwendet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 38","erwgr-38",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 44","erwgr-44",[],false]