[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_1021-erwgr-43-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_1021","zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003\u002F568\u002FJI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017\u002F1371 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L1021",21301598,"ErwGr. 43","erwgr-43",null,"Erwägungsgründe","Korruption ist ein bereichsübergreifendes Problem, und Schwachstellen sowie die Art und Weise, wie sie am sinnvollsten behoben werden können, unterscheiden sich von Sektor zu Sektor. Die Mitgliedstaaten sollten daher in angemessenen Zeitabständen eine Bewertung durchführen, um die Sektoren oder Tätigkeiten mit dem höchsten Korruptionsrisiko zu ermitteln, und Maßnahmen zur Bewältigung der Hauptrisiken in den ermittelten Sektoren oder Tätigkeiten entwickeln, unter anderem indem sie, soweit angezeigt, regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, die auf die Besonderheiten der ermittelten Sektoren oder Tätigkeiten abgestimmt sind. Mitgliedstaaten, die über breit angelegte nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung verfügen, könnten sich dafür entscheiden, ihre Risikobewertungen in diesen Strategien anzugehen, solange in regelmäßigen Abständen die Risiken bewertet und die Maßnahmen überprüft werden. Wie im Bericht der Kommission vom 23. Januar 2019 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der Europäischen Union dargelegt, gehören beispielsweise Aufenthaltsregelungen für Investoren zu den Bereichen, in denen ein hohes Korruptionsrisiko besteht, und sollten daher in die Bewertungen der Sektoren mit dem höchsten Korruptionsrisiko und die von den Mitgliedstaaten gemäß dieser Richtlinie durchzuführenden Schulungen einbezogen werden.","DIR_2026_1021 - Erwägungsgründe - ErwGr. 43\n\nKorruption ist ein bereichsübergreifendes Problem, und Schwachstellen sowie die Art und Weise, wie sie am sinnvollsten behoben werden können, unterscheiden sich von Sektor zu Sektor. Die Mitgliedstaaten sollten daher in angemessenen Zeitabständen eine Bewertung durchführen, um die Sektoren oder Tätigkeiten mit dem höchsten Korruptionsrisiko zu ermitteln, und Maßnahmen zur Bewältigung der Hauptrisiken in den ermittelten Sektoren oder Tätigkeiten entwickeln, unter anderem indem sie, soweit angezeigt, regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, die auf die Besonderheiten der ermittelten Sektoren oder Tätigkeiten abgestimmt sind. Mitgliedstaaten, die über breit angelegte nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung verfügen, könnten sich dafür entscheiden, ihre Risikobewertungen in diesen Strategien anzugehen, solange in regelmäßigen Abständen die Risiken bewertet und die Maßnahmen überprüft werden. Wie im Bericht der Kommission vom 23. Januar 2019 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der Europäischen Union dargelegt, gehören beispielsweise Aufenthaltsregelungen für Investoren zu den Bereichen, in denen ein hohes Korruptionsrisiko besteht, und sollten daher in die Bewertungen der Sektoren mit dem höchsten Korruptionsrisiko und die von den Mitgliedstaaten gemäß dieser Richtlinie durchzuführenden Schulungen einbezogen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 40","erwgr-40",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 46","erwgr-46",[],false]