[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_1024-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_1024","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015\u002F2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L1024",19006093,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Mit der Richtlinie (EU) 2015\u002F2302 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurde der Rechtsrahmen für Pauschalreisen angesichts der Marktentwicklungen und der technologischen Fortschritte modernisiert. Die genannte Richtlinie zielte darauf ab, neue Buchungsformen für Reiseleistungen zu erfassen, einschließlich maßgeschneiderter Kombinationen von Reiseleistungen, die nicht unter die Richtlinie 90\u002F314\u002FEWG des Rates (4) fielen oder sich in einer rechtlichen Grauzone befanden, und stärkte zugleich die Rechte von Reisenden in vielerlei Hinsicht. Ein weiteres Ziel der Richtlinie (EU) 2015\u002F2302 war es, einen faireren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Arten von Reiseunternehmen zu gewährleisten, die auf dem Pauschalreisemarkt tätig sind.","DIR_2026_1024 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nMit der Richtlinie (EU) 2015\u002F2302 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurde der Rechtsrahmen für Pauschalreisen angesichts der Marktentwicklungen und der technologischen Fortschritte modernisiert. Die genannte Richtlinie zielte darauf ab, neue Buchungsformen für Reiseleistungen zu erfassen, einschließlich maßgeschneiderter Kombinationen von Reiseleistungen, die nicht unter die Richtlinie 90\u002F314\u002FEWG des Rates (4) fielen oder sich in einer rechtlichen Grauzone befanden, und stärkte zugleich die Rechte von Reisenden in vielerlei Hinsicht. Ein weiteres Ziel der Richtlinie (EU) 2015\u002F2302 war es, einen faireren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Arten von Reiseunternehmen zu gewährleisten, die auf dem Pauschalreisemarkt tätig sind.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]