[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_1024-erwgr-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_1024","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015\u002F2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L1024",19006107,"ErwGr. 15","erwgr-15",null,"Erwägungsgründe","Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Vorschriften über die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen und mögliche Verlängerungen festgelegt werden. Ferner sollte festgelegt werden, dass der Anspruch des Reisenden auf Erstattung während der Gültigkeitsdauer eines Gutscheins ausgesetzt wird, und es sollte festgelegt werden, in welchen Fällen diese Aussetzung endet und der Reisende diesen Erstattungsanspruch wiedererlangt. Da Gutscheine einen bestimmten Geldwert haben, sollte festgelegt werden, dass sie für jede vom Reiseveranstalter angebotene Reiseleistung verwendet, in Teilen eingelöst und nur einmal übertragen werden können, ohne dass die Reiseveranstalter eine Gebühr für die Übertragung erheben können. Für eine gültige Übertragung sollte der Reisende, der den Gutschein überträgt, dem Reiseveranstalter die Identität des Übernehmers mitteilen, damit der Übernehmer den Gutschein einlösen oder eine Erstattung erhalten kann. Die Bestätigung der Übertragung sollte in Form einer Kennzeichnung des Gutscheins, etwa physisch oder elektronisch, erfolgen können, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Übertragung vorgenommen wurde.","DIR_2026_1024 - Erwägungsgründe - ErwGr. 15\n\nAus Gründen der Rechtssicherheit sollten Vorschriften über die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen und mögliche Verlängerungen festgelegt werden. Ferner sollte festgelegt werden, dass der Anspruch des Reisenden auf Erstattung während der Gültigkeitsdauer eines Gutscheins ausgesetzt wird, und es sollte festgelegt werden, in welchen Fällen diese Aussetzung endet und der Reisende diesen Erstattungsanspruch wiedererlangt. Da Gutscheine einen bestimmten Geldwert haben, sollte festgelegt werden, dass sie für jede vom Reiseveranstalter angebotene Reiseleistung verwendet, in Teilen eingelöst und nur einmal übertragen werden können, ohne dass die Reiseveranstalter eine Gebühr für die Übertragung erheben können. Für eine gültige Übertragung sollte der Reisende, der den Gutschein überträgt, dem Reiseveranstalter die Identität des Übernehmers mitteilen, damit der Übernehmer den Gutschein einlösen oder eine Erstattung erhalten kann. Die Bestätigung der Übertragung sollte in Form einer Kennzeichnung des Gutscheins, etwa physisch oder elektronisch, erfolgen können, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Übertragung vorgenommen wurde.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 12","erwgr-12",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 18","erwgr-18",[],false]