[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_288-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_288","zur Änderung der Richtlinie 91\u002F676\u002FEWG des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Düngematerialien aus Dung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0288",6967980,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission hat festgestellt, dass RENURE-Düngemittel unter bestimmten Bedingungen ein ähnliches Stickstoffauswaschungspotenzial und eine ähnliche agronomische Wirksamkeit aufweisen wie Mineraldünger. Diese Materialien verringern daher das Risiko von Nitratverlusten in Gewässer im Vergleich zu Dung, und dank dieses Umweltvorteils könnten sie über die in der Richtlinie 91\u002F676\u002FEWG festgelegte Höchstmenge für das Ausbringen von Dung hinaus verwendet werden, wobei gleichzeitig die Verwirklichung der Ziele der Richtlinie und ein angemessener agronomischer Nutzen sichergestellt werden (2).","DIR_2026_288 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDie Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission hat festgestellt, dass RENURE-Düngemittel unter bestimmten Bedingungen ein ähnliches Stickstoffauswaschungspotenzial und eine ähnliche agronomische Wirksamkeit aufweisen wie Mineraldünger. Diese Materialien verringern daher das Risiko von Nitratverlusten in Gewässer im Vergleich zu Dung, und dank dieses Umweltvorteils könnten sie über die in der Richtlinie 91\u002F676\u002FEWG festgelegte Höchstmenge für das Ausbringen von Dung hinaus verwendet werden, wobei gleichzeitig die Verwirklichung der Ziele der Richtlinie und ein angemessener agronomischer Nutzen sichergestellt werden (2).",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]