[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_470-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_470","zur Änderung der Richtlinien 2006\u002F43\u002FEG, 2013\u002F34\u002FEU, (EU) 2022\u002F2464 und (EU) 2024\u002F1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-26","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0470",6968035,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, der sich aus der Erfüllung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergibt, die für Unternehmen hauptsächlich mit der Datenerhebung, der Datenverarbeitung und dem Austausch von Daten zwischen Unternehmen verbunden sind, sollte die Kommission einen Bericht über Initiativen vorlegen, die es Unternehmen ermöglichen, Daten auf sichere, reibungslose und automatisierte Weise zu erheben, zu verarbeiten und auszutauschen. Dies sollte die Folgendes umfassen: Bereitstellung harmonisierter, standardisierter und strukturierter digitaler Datenformate für einen effizienten Austausch von Tätigkeitsdaten zwischen Unternehmen, z. B. elektronischer Rechnungen oder digitaler VSME-Berichte; die Festlegung technischer Mindestanforderungen für zur Verwaltung von Nachhaltigkeitsdaten und die Berichterstattung verwendet digitale Systeme, um für Interoperabilität zu sorgen; die Gewährleistung des Zugangs zu vertrauenswürdigen und qualifizierten Daten; und die Gewährleistung der Möglichkeit des Datenaustauschs über eine offene und gemeinsame Infrastruktur der Union für den Datenaustausch.","DIR_2026_470 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nUm den Verwaltungsaufwand zu verringern, der sich aus der Erfüllung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergibt, die für Unternehmen hauptsächlich mit der Datenerhebung, der Datenverarbeitung und dem Austausch von Daten zwischen Unternehmen verbunden sind, sollte die Kommission einen Bericht über Initiativen vorlegen, die es Unternehmen ermöglichen, Daten auf sichere, reibungslose und automatisierte Weise zu erheben, zu verarbeiten und auszutauschen. Dies sollte die Folgendes umfassen: Bereitstellung harmonisierter, standardisierter und strukturierter digitaler Datenformate für einen effizienten Austausch von Tätigkeitsdaten zwischen Unternehmen, z. B. elektronischer Rechnungen oder digitaler VSME-Berichte; die Festlegung technischer Mindestanforderungen für zur Verwaltung von Nachhaltigkeitsdaten und die Berichterstattung verwendet digitale Systeme, um für Interoperabilität zu sorgen; die Gewährleistung des Zugangs zu vertrauenswürdigen und qualifizierten Daten; und die Gewährleistung der Möglichkeit des Datenaustauschs über eine offene und gemeinsame Infrastruktur der Union für den Datenaustausch.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]