[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_470-erwgr-42-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_470","zur Änderung der Richtlinien 2006\u002F43\u002FEG, 2013\u002F34\u002FEU, (EU) 2022\u002F2464 und (EU) 2024\u002F1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-26","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0470",6968049,"ErwGr. 42","erwgr-42",null,"Erwägungsgründe","Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024\u002F1760 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Unternehmen für die Zwecke der Ermittlung und Bewertung der negativen Auswirkungen berechtigt sind, angemessene Ressourcen zu nutzen, einschließlich unabhängiger Berichte und der im Rahmen des Meldemechanismus sowie des Beschwerdeverfahrens nach der genannten Richtlinie gesammelten Informationen. Um den Aufwand für Unternehmen und den einschlägigen Geschäftspartnern in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften zu verringen, sollte präzisiert werden, dass auch digitale Lösungen, Industrieinitiativen und Multi-Stakeholder-Initiativen angemessene Ressourcen sein könnten. Daher sollten Unternehmen in der Lage sein, die erforderlichen Informationen im Rahmen von Industrie- und Multi-Stakeholder-Initiativen einzuholen, um doppelte Anfragen zu vermeiden. Es steht den Unternehmen jedoch auch frei, die Informationen individuell einzuholen.","DIR_2026_470 - Erwägungsgründe - ErwGr. 42\n\nGemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024\u002F1760 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Unternehmen für die Zwecke der Ermittlung und Bewertung der negativen Auswirkungen berechtigt sind, angemessene Ressourcen zu nutzen, einschließlich unabhängiger Berichte und der im Rahmen des Meldemechanismus sowie des Beschwerdeverfahrens nach der genannten Richtlinie gesammelten Informationen. Um den Aufwand für Unternehmen und den einschlägigen Geschäftspartnern in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften zu verringen, sollte präzisiert werden, dass auch digitale Lösungen, Industrieinitiativen und Multi-Stakeholder-Initiativen angemessene Ressourcen sein könnten. Daher sollten Unternehmen in der Lage sein, die erforderlichen Informationen im Rahmen von Industrie- und Multi-Stakeholder-Initiativen einzuholen, um doppelte Anfragen zu vermeiden. Es steht den Unternehmen jedoch auch frei, die Informationen individuell einzuholen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 39","erwgr-39",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 45","erwgr-45",[],false]