[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_799-art-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_799","zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-01","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0799",9726487,"Art. 18","art-18","Zugang der Insolvenzverwalter zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer","KAPITEL 2 Zugang der Insolvenzverwalter zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer","Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Insolvenzverwalter für die Zwecke der Ermittlung und Aufspürung von Vermögenswerten, die relevant für das Insolvenzverfahren sind, für das sie bestellt wurden, zeitnah Zugang zu den folgenden Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen, die in vernetzten Zentralregistern wirtschaftlicher Eigentümer gespeichert sind, erhalten und dass dieser Zugang ohne vorherige Inkenntnissetzung der betroffenen juristischen Person, der betroffenen Rechtsvereinbarung oder des betroffenen wirtschaftlichen Eigentümers gewährt wird:\na) Name des wirtschaftlichen Eigentümers,\nb) Monat und Jahr der Geburt des wirtschaftlichen Eigentümers,\nc) Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlichen Eigentümers,\nd) bei wirtschaftlichen Eigentümern juristischer Personen Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses,\ne) bei wirtschaftlichen Eigentümern von Express Trusts oder ähnlichen Rechtsvereinbarungen die Art ihres wirtschaftlichen Eigentums.","DIR_2026_799 - KAPITEL 2 Zugang der Insolvenzverwalter zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer - Art. 18 Zugang der Insolvenzverwalter zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Insolvenzverwalter für die Zwecke der Ermittlung und Aufspürung von Vermögenswerten, die relevant für das Insolvenzverfahren sind, für das sie bestellt wurden, zeitnah Zugang zu den folgenden Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen, die in vernetzten Zentralregistern wirtschaftlicher Eigentümer gespeichert sind, erhalten und dass dieser Zugang ohne vorherige Inkenntnissetzung der betroffenen juristischen Person, der betroffenen Rechtsvereinbarung oder des betroffenen wirtschaftlichen Eigentümers gewährt wird:\na) Name des wirtschaftlichen Eigentümers,\nb) Monat und Jahr der Geburt des wirtschaftlichen Eigentümers,\nc) Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlichen Eigentümers,\nd) bei wirtschaftlichen Eigentümern juristischer Personen Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses,\ne) bei wirtschaftlichen Eigentümern von Express Trusts oder ähnlichen Rechtsvereinbarungen die Art ihres wirtschaftlichen Eigentums.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 17","Überwachung des Zugriffs auf und der Abfrage von Bankkontoinformationen durch benannte Gerichte und Verwaltungsbehörden","art-17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 16","Bedingungen für den Zugriff auf und die Abfrage von Bankkontoinformationen durch benannte Gerichte und Verwaltungsbehörden","art-16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 15","Zugriff auf und Abfrage von Bankkontoinformationen durch benannte Gerichte und Verwaltungsbehörden","art-15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 19","Zugang der Insolvenzverwalter zu nationalen Registern und Datenbanken","art-19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 20","Zugang der Insolvenzverwalter eines anderen Mitgliedstaats zu Gerichten","art-20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 21","Pre-pack-Verfahren","art-21",[],false]