[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_799-erwgr-13-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_799","zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-01","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0799",9726399,"ErwGr. 13","erwgr-13",null,"Erwägungsgründe","Die Begleichung einer ausstehenden Schuld durch einen Schuldner an einen Dritten in einem Drei-Parteien-Verhältnis — etwa wenn die Schuld einer Muttergesellschaft gegenüber einem Dritten von einer Tochtergesellschaft beglichen wird — sollte nicht automatisch als Rechtshandlung des Schuldners gegen keine oder eine offensichtlich nicht angemessene Gegenleistung betrachtet werden. In solchen Fällen kann die Zahlung durch den Schuldner als Gegenleistung zur Erfüllung der Verpflichtung durch den Dritten gegenüber der Muttergesellschaft erfolgen, wodurch dem Schuldner ein direkter oder indirekter Vorteil verschafft worden sein könnte, und der Dritte hatte gegebenenfalls nicht die Möglichkeit, die Zahlung durch den Schuldner abzulehnen.","DIR_2026_799 - Erwägungsgründe - ErwGr. 13\n\nDie Begleichung einer ausstehenden Schuld durch einen Schuldner an einen Dritten in einem Drei-Parteien-Verhältnis — etwa wenn die Schuld einer Muttergesellschaft gegenüber einem Dritten von einer Tochtergesellschaft beglichen wird — sollte nicht automatisch als Rechtshandlung des Schuldners gegen keine oder eine offensichtlich nicht angemessene Gegenleistung betrachtet werden. In solchen Fällen kann die Zahlung durch den Schuldner als Gegenleistung zur Erfüllung der Verpflichtung durch den Dritten gegenüber der Muttergesellschaft erfolgen, wodurch dem Schuldner ein direkter oder indirekter Vorteil verschafft worden sein könnte, und der Dritte hatte gegebenenfalls nicht die Möglichkeit, die Zahlung durch den Schuldner abzulehnen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 10","erwgr-10",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 16","erwgr-16",[],false]