[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_799-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_799","zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-01","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0799",9726388,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Insolvenzverfahren stellen die geordnete Abwicklung oder Restrukturierung von Gesellschaften oder Unternehmern, die sich in einer finanziellen und wirtschaftlichen Notlage befinden, sicher. Im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen sind diese Verfahren, einschließlich der einschlägigen Schutzvorkehrungen für die genaue Bewertung des Werts der Vermögenswerte dieser Gesellschaften und Unternehmer, von entscheidender Bedeutung, da sie den endgültigen Verwertungswert dieser Investitionen bestimmen. Die in der Verordnung (EU) 2015\u002F848 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) anerkannten großen Unterschiede im materiellen Insolvenzrecht haben dazu beigetragen, die Rechtsunsicherheit und Unvorhersehbarkeit des Ausgangs von Insolvenzverfahren zu erhöhen. Die in der Union bestehenden großen Unterschiede beim Verwertungswert und bei der Zeit, die benötigt wird, um ein Insolvenzverfahren abzuschließen, haben für die Kreditgeber und Anleger in grenzübergreifenden Fällen innerhalb des Binnenmarkts nachteilige Auswirkungen auf die Vorhersehbarkeit der Kosten. Durch diese Unterschiede bei den Vorschriften der Mitgliedstaaten wird die Attraktivität grenzübergreifender Investitionen gemindert, wodurch Hindernisse geschaffen werden und der grenzüberschreitende Kapitalverkehr in der Union sowie von und nach Drittländern beeinträchtigt wird. Daher könnte die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Änderungen der Rechtsvorschriften einiger Mitgliedstaaten erforderlich machen.","DIR_2026_799 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nInsolvenzverfahren stellen die geordnete Abwicklung oder Restrukturierung von Gesellschaften oder Unternehmern, die sich in einer finanziellen und wirtschaftlichen Notlage befinden, sicher. Im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen sind diese Verfahren, einschließlich der einschlägigen Schutzvorkehrungen für die genaue Bewertung des Werts der Vermögenswerte dieser Gesellschaften und Unternehmer, von entscheidender Bedeutung, da sie den endgültigen Verwertungswert dieser Investitionen bestimmen. Die in der Verordnung (EU) 2015\u002F848 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) anerkannten großen Unterschiede im materiellen Insolvenzrecht haben dazu beigetragen, die Rechtsunsicherheit und Unvorhersehbarkeit des Ausgangs von Insolvenzverfahren zu erhöhen. Die in der Union bestehenden großen Unterschiede beim Verwertungswert und bei der Zeit, die benötigt wird, um ein Insolvenzverfahren abzuschließen, haben für die Kreditgeber und Anleger in grenzübergreifenden Fällen innerhalb des Binnenmarkts nachteilige Auswirkungen auf die Vorhersehbarkeit der Kosten. Durch diese Unterschiede bei den Vorschriften der Mitgliedstaaten wird die Attraktivität grenzübergreifender Investitionen gemindert, wodurch Hindernisse geschaffen werden und der grenzüberschreitende Kapitalverkehr in der Union sowie von und nach Drittländern beeinträchtigt wird. Daher könnte die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Änderungen der Rechtsvorschriften einiger Mitgliedstaaten erforderlich machen.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]