[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_799-erwgr-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_799","zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-01","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0799",9726416,"ErwGr. 30","erwgr-30",null,"Erwägungsgründe","Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einer Liquidation durch den Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils davon als fortgeführtes Unternehmen ein höherer Wert erzielt werden kann als durch eine stückweise Liquidation. Zur Förderung des Verkaufs eines Unternehmens als fortgeführtes Unternehmen sollte in den nationalen Insolvenzvorschriften ein Verfahren vorgesehen werden, in dessen Rahmen ein in finanzieller Notlage befindlicher Schuldner vor der förmlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit der Unterstützung oder unter der Aufsicht eines Sachwalters nach interessierten Käufern suchen und den Pre-pack-Verkauf des Unternehmens als fortgeführtes Unternehmen vorbereiten kann (im Folgenden „Pre-pack-Verfahren“). Die Vermögenswerte des Unternehmens, die dem Pre-pack-Verfahren unterliegen, können dann zeitnah nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens zügig verwertet werden. Mit dieser Richtlinie sollten Standards für Pre-pack-Verfahren festgelegt werden, wobei den Mitgliedstaaten gestattet wird, diese Standards an ihr bestehendes nationales Insolvenzrecht anzupassen. Um sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess fair ist, sollte der Sachwalter vom Schuldner und von allen dem Schuldner nahestehenden Personen unabhängig sein. Die Mitgliedstaaten sollten zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit des Sachwalters von Anteilseignern oder Gläubigern vorsehen können. Das Pre-pack-Verfahren sollte zwei Phasen umfassen, nämlich eine Vorbereitungsphase und eine Liquidationsphase.","DIR_2026_799 - Erwägungsgründe - ErwGr. 30\n\nEs wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einer Liquidation durch den Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils davon als fortgeführtes Unternehmen ein höherer Wert erzielt werden kann als durch eine stückweise Liquidation. Zur Förderung des Verkaufs eines Unternehmens als fortgeführtes Unternehmen sollte in den nationalen Insolvenzvorschriften ein Verfahren vorgesehen werden, in dessen Rahmen ein in finanzieller Notlage befindlicher Schuldner vor der förmlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit der Unterstützung oder unter der Aufsicht eines Sachwalters nach interessierten Käufern suchen und den Pre-pack-Verkauf des Unternehmens als fortgeführtes Unternehmen vorbereiten kann (im Folgenden „Pre-pack-Verfahren“). Die Vermögenswerte des Unternehmens, die dem Pre-pack-Verfahren unterliegen, können dann zeitnah nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens zügig verwertet werden. Mit dieser Richtlinie sollten Standards für Pre-pack-Verfahren festgelegt werden, wobei den Mitgliedstaaten gestattet wird, diese Standards an ihr bestehendes nationales Insolvenzrecht anzupassen. Um sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess fair ist, sollte der Sachwalter vom Schuldner und von allen dem Schuldner nahestehenden Personen unabhängig sein. Die Mitgliedstaaten sollten zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit des Sachwalters von Anteilseignern oder Gläubigern vorsehen können. Das Pre-pack-Verfahren sollte zwei Phasen umfassen, nämlich eine Vorbereitungsphase und eine Liquidationsphase.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 27","erwgr-27",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 33","erwgr-33",[],false]