[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_799-erwgr-44-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_799","zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-01","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0799",9726430,"ErwGr. 44","erwgr-44",null,"Erwägungsgründe","Entscheidet sich ein Mitgliedstaat dafür, in der Vorbereitungsphase hohe Standards zu verlangen, so sollte der Sachwalter oder — wenn und insoweit die Mitgliedstaaten dies beschließen — der Schuldner in Eigenverwaltung dafür verantwortlich sein, sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess wettbewerbsorientiert, transparent und fair ist und den Marktstandards entspricht. Um die Marktstandards zu erfüllen, sollte der Verkaufsprozess mit den üblichen Regeln und der üblichen Praxis in Bezug auf Fusionen und Übernahmen in dem betreffenden Mitgliedstaat vereinbar sein, sollten potenziell interessierte Parteien zur Teilnahme am Verkaufsprozess eingeladen werden, sollten potenziellen Käufern dieselben Informationen offengelegt werden, damit sie die gebotene Sorgfalt walten lassen können, und sollten die Gebote interessierter Parteien im Wege eines strukturierten Prozesses eingeholt werden.","DIR_2026_799 - Erwägungsgründe - ErwGr. 44\n\nEntscheidet sich ein Mitgliedstaat dafür, in der Vorbereitungsphase hohe Standards zu verlangen, so sollte der Sachwalter oder — wenn und insoweit die Mitgliedstaaten dies beschließen — der Schuldner in Eigenverwaltung dafür verantwortlich sein, sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess wettbewerbsorientiert, transparent und fair ist und den Marktstandards entspricht. Um die Marktstandards zu erfüllen, sollte der Verkaufsprozess mit den üblichen Regeln und der üblichen Praxis in Bezug auf Fusionen und Übernahmen in dem betreffenden Mitgliedstaat vereinbar sein, sollten potenziell interessierte Parteien zur Teilnahme am Verkaufsprozess eingeladen werden, sollten potenziellen Käufern dieselben Informationen offengelegt werden, damit sie die gebotene Sorgfalt walten lassen können, und sollten die Gebote interessierter Parteien im Wege eines strukturierten Prozesses eingeholt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 41","erwgr-41",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 47","erwgr-47",[],false]