[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2026_804-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2026_804","zur Änderung der Richtlinie 2014\u002F49\u002FEU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32026L0804",13369932,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Es ist notwendig, den Einlegerschutz zu verbessern, wobei eine kurzfristige Veräußerung der Vermögenswerte eines Einlagensicherungssystems vermieden und mögliche negative prozyklische Auswirkungen auf den gesamten Bankensektor, die auf die Erhebung von Sonderbeiträgen zurückzuführen sind, begrenzt werden müssen. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Option haben, den Einlagensicherungssystemen zu gestatten, alternative Finanzierungsregelungen aus privaten Quellen zu verwenden, sodass sie jederzeit kurzfristige Finanzierungen aus anderen Quellen als Beiträgen erhalten können, auch vor der Verwendung ihrer verfügbaren Finanzmittel und der in Form von Sonderbeiträgen erhobenen Mittel. Da Kreditinstitute in erster Linie die Kosten und die Verantwortung für die Finanzierung von Einlagensicherungssystemen tragen sollten, sollten alternative Finanzierungsregelungen aus öffentlichen Mitteln nur in Form von Garantien oder Darlehen an ein Einlagensicherungssystem mit Laufzeiten von höchstens sechs Jahren erlaubt sein, die als letztes Mittel und nur im Falle einer Auszahlung oder eines Beitrags des Einlagensicherungssystems zur Abwicklung eingesetzt werden. Dies sollte der Verwendung kurzfristiger Darlehen aus öffentlichen Quellen vor anderen alternativen Finanzierungsregelungen unter außergewöhnlichen Umständen nicht entgegenstehen, um eine rechtzeitige Erstattung an die Einleger oder einen Beitrag zur Abwicklung zu gewährleisten.","DIR_2026_804 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nEs ist notwendig, den Einlegerschutz zu verbessern, wobei eine kurzfristige Veräußerung der Vermögenswerte eines Einlagensicherungssystems vermieden und mögliche negative prozyklische Auswirkungen auf den gesamten Bankensektor, die auf die Erhebung von Sonderbeiträgen zurückzuführen sind, begrenzt werden müssen. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Option haben, den Einlagensicherungssystemen zu gestatten, alternative Finanzierungsregelungen aus privaten Quellen zu verwenden, sodass sie jederzeit kurzfristige Finanzierungen aus anderen Quellen als Beiträgen erhalten können, auch vor der Verwendung ihrer verfügbaren Finanzmittel und der in Form von Sonderbeiträgen erhobenen Mittel. Da Kreditinstitute in erster Linie die Kosten und die Verantwortung für die Finanzierung von Einlagensicherungssystemen tragen sollten, sollten alternative Finanzierungsregelungen aus öffentlichen Mitteln nur in Form von Garantien oder Darlehen an ein Einlagensicherungssystem mit Laufzeiten von höchstens sechs Jahren erlaubt sein, die als letztes Mittel und nur im Falle einer Auszahlung oder eines Beitrags des Einlagensicherungssystems zur Abwicklung eingesetzt werden. Dies sollte der Verwendung kurzfristiger Darlehen aus öffentlichen Quellen vor anderen alternativen Finanzierungsregelungen unter außergewöhnlichen Umständen nicht entgegenstehen, um eine rechtzeitige Erstattung an die Einleger oder einen Beitrag zur Abwicklung zu gewährleisten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 26","erwgr-26",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 32","erwgr-32",[],false]