[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dora-art-43-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dora","über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 600\u002F2014, (EU) Nr. 909\u002F2014 und (EU) 2016\u002F1011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R2554",13371152,"Art. 43","art-43","Überwachungsgebühren","KAPITEL V Management des IKT-Drittparteienrisikos","(1) Die federführende Überwachungsbehörde erhebt gemäß dem in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt von kritischen IKT-Drittdienstleistern Gebühren, die die notwendigen Ausgaben der federführenden Überwachungsbehörde für die Durchführung von Überwachungsaufgaben gemäß dieser Verordnung vollständig decken, einschließlich der Erstattung aller Kosten, die durch die Arbeit des in Artikel 40 genannten gemeinsamen Untersuchungsteams entstehen können, sowie der Kosten für die Beratung durch die in Artikel 32 Absatz 4 Unterabsatz 2 genannten unabhängigen Sachverständigen in Angelegenheiten, die in den Aufgabenbereich der direkten Überwachungstätigkeiten fallen. Die Höhe einer Gebühr, die einem kritischen IKT-Drittdienstleister in Rechnung gestellt wird, deckt alle Kosten ab, die aufgrund der Erfüllung der in diesem Abschnitt festgelegten Aufgaben anfallen, und steht in einem angemessenen Verhältnis zu dessen Umsatz.\n(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 57 einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung dieser Verordnung durch Festlegung der Höhe der Gebühren und der Art und Weise ihrer Entrichtung bis zum 17. Juli 2024 zu erlassen.","DORA - KAPITEL V Management des IKT-Drittparteienrisikos - Abschnitt II Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister - Art. 43 Überwachungsgebühren\n\n(1) Die federführende Überwachungsbehörde erhebt gemäß dem in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt von kritischen IKT-Drittdienstleistern Gebühren, die die notwendigen Ausgaben der federführenden Überwachungsbehörde für die Durchführung von Überwachungsaufgaben gemäß dieser Verordnung vollständig decken, einschließlich der Erstattung aller Kosten, die durch die Arbeit des in Artikel 40 genannten gemeinsamen Untersuchungsteams entstehen können, sowie der Kosten für die Beratung durch die in Artikel 32 Absatz 4 Unterabsatz 2 genannten unabhängigen Sachverständigen in Angelegenheiten, die in den Aufgabenbereich der direkten Überwachungstätigkeiten fallen. Die Höhe einer Gebühr, die einem kritischen IKT-Drittdienstleister in Rechnung gestellt wird, deckt alle Kosten ab, die aufgrund der Erfüllung der in diesem Abschnitt festgelegten Aufgaben anfallen, und steht in einem angemessenen Verhältnis zu dessen Umsatz.\n(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 57 einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung dieser Verordnung durch Festlegung der Höhe der Gebühren und der Art und Weise ihrer Entrichtung bis zum 17. Juli 2024 zu erlassen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt II Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 42","Folgemaßnahmen zuständiger Behörden","art-42",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 41","Harmonisierung der Voraussetzungen für die Durchführung der Überwachungstätigkeiten","art-41",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 40","Laufende Überwachung","art-40",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 44","Internationale Zusammenarbeit","art-44",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 45","Vereinbarungen über den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zu Cyberbedrohungen","art-45",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 46","Zuständige Behörden","art-46",[],false]