[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dora-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dora","über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 600\u002F2014, (EU) Nr. 909\u002F2014 und (EU) 2016\u002F1011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R2554",13371011,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Die Schwellenwerte und Taxonomien für die Meldung IKT-bezogener Vorfälle unterscheiden sich auf nationaler Ebene erheblich. Wenngleich sich durch einschlägige Arbeiten der durch die Verordnung (EU) 2019\u002F881 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) eingerichtete Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und der Kooperationsgruppe im Sinne der Richtlinie (EU) 2022\u002F2555 eine gemeinsame Grundlage schaffen lässt, bestehen für die übrigen Finanzunternehmen noch immer unterschiedliche Ansätze in Bezug auf die Festlegung der Schwellenwerte und die Verwendung von Taxonomien bzw. können sich für diese ergeben. Aufgrund dieser Unterschiede besteht eine Vielzahl von Anforderungen, die Finanzunternehmen einhalten müssen, insbesondere wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind und Teil einer Finanzgruppe sind. Darüber hinaus können derartige Unterschiede die Einrichtung weiterer einheitlicher oder zentralisierter Mechanismen der Union behindern, die das Meldeverfahren beschleunigen und einen raschen und reibungslosen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden unterstützen, was für die Bewältigung des IKT-Risikos bei Großangriffen mit potenziell systemischen Folgen von entscheidender Bedeutung ist.","DORA - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nDie Schwellenwerte und Taxonomien für die Meldung IKT-bezogener Vorfälle unterscheiden sich auf nationaler Ebene erheblich. Wenngleich sich durch einschlägige Arbeiten der durch die Verordnung (EU) 2019\u002F881 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) eingerichtete Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und der Kooperationsgruppe im Sinne der Richtlinie (EU) 2022\u002F2555 eine gemeinsame Grundlage schaffen lässt, bestehen für die übrigen Finanzunternehmen noch immer unterschiedliche Ansätze in Bezug auf die Festlegung der Schwellenwerte und die Verwendung von Taxonomien bzw. können sich für diese ergeben. Aufgrund dieser Unterschiede besteht eine Vielzahl von Anforderungen, die Finanzunternehmen einhalten müssen, insbesondere wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind und Teil einer Finanzgruppe sind. Darüber hinaus können derartige Unterschiede die Einrichtung weiterer einheitlicher oder zentralisierter Mechanismen der Union behindern, die das Meldeverfahren beschleunigen und einen raschen und reibungslosen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden unterstützen, was für die Bewältigung des IKT-Risikos bei Großangriffen mit potenziell systemischen Folgen von entscheidender Bedeutung ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]