[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dora-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dora","über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 600\u002F2014, (EU) Nr. 909\u002F2014 und (EU) 2016\u002F1011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R2554",13371017,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Die umfangreiche Nutzung von IKT-Dienstleistungen zeigt sich an komplexen vertraglichen Vereinbarungen, wobei Finanzunternehmen häufig Schwierigkeiten haben, Vertragsbedingungen auszuhandeln, die auf die Aufsichtsstandards oder sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen, denen sie unterliegen, zugeschnitten sind; Gleiches gilt für die Durchsetzung bestimmter Rechte, wie Zugangs- oder Auditrechte, selbst wenn diese in ihren vertraglichen Vereinbarungen verankert sind. Darüber hinaus fehlen in vielen dieser vertraglichen Vereinbarungen ausreichende Garantien, die die vollständige Überwachung von Verfahren für die Unterauftragsvergabe ermöglichen, wodurch das Finanzunternehmen die damit verbundenen Risiken nicht bewerten kann. Da IKT-Drittdienstleister häufig standardisierte Dienstleistungen für verschiedene Arten von Kunden anbieten, wird den individuellen oder spezifischen Bedürfnissen der Akteure der Finanzbranche in derartigen vertraglichen Vereinbarungen nicht immer angemessen Rechnung getragen.","DORA - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nDie umfangreiche Nutzung von IKT-Dienstleistungen zeigt sich an komplexen vertraglichen Vereinbarungen, wobei Finanzunternehmen häufig Schwierigkeiten haben, Vertragsbedingungen auszuhandeln, die auf die Aufsichtsstandards oder sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen, denen sie unterliegen, zugeschnitten sind; Gleiches gilt für die Durchsetzung bestimmter Rechte, wie Zugangs- oder Auditrechte, selbst wenn diese in ihren vertraglichen Vereinbarungen verankert sind. Darüber hinaus fehlen in vielen dieser vertraglichen Vereinbarungen ausreichende Garantien, die die vollständige Überwachung von Verfahren für die Unterauftragsvergabe ermöglichen, wodurch das Finanzunternehmen die damit verbundenen Risiken nicht bewerten kann. Da IKT-Drittdienstleister häufig standardisierte Dienstleistungen für verschiedene Arten von Kunden anbieten, wird den individuellen oder spezifischen Bedürfnissen der Akteure der Finanzbranche in derartigen vertraglichen Vereinbarungen nicht immer angemessen Rechnung getragen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]